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Kontrollbetreuung – wegen Rückforderungsansprüchen gegen den Bevollmächtigten

Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass dem Betroffenen gegenüber seinem Bevollmächtigten Rückforderungsansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe zustehen, kann der daraus für den Bevollmächtigten resultierende Interessenkonflikt die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen.

Das hier vom Bundesgerichtshof entschiedene Verfahren betrifft

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Hände

Rückforderungsansprüche gegen den Bevollmächtigten – und die Kontrollbetreuung

Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass dem Betroffenen gegenüber seinem Bevollmächtigten Rückforderungsansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe zustehen könnten, kann der daraus für den Bevollmächtigten resultierende Interessenkonflikt die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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Vorsorgevollmacht

Suspendierung einer Vorsorgevollmacht

Die Suspendierung einer Vorsorgevollmacht setzt die Prognose voraus, dass der Bevollmächtigte trotz angeordneter (Kontroll-)Betreuung nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handeln und dadurch die Person des Vollmachtgebers oder dessen Vermögen erheblich gefährden wird, insbesondere weil zu erwarten ist, dass der

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Landgericvht Köln

Die Bestellung eines Kontrollbetreuer – wegen Schadensersatzansprüchen gegen den Bevollmächtigten

Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, diejenigen Rechte geltend zu machen, die der Betroffene selbst aufgrund seiner vorliegenden Beeinträchtigung nicht mehr gegenüber dem Bevollmächtigten verfolgen kann. Hierzu gehört auch die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegen den Bevollmächtigten aus schuldhafter Pflichtverletzung.

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Die später bereute Vorsorgevollmacht

Die Erwägung, dass die rechtliche Vertretung durch die Vorsorgebevollmächtigten nicht dem wiederholt geäußerten natürlichen Willen des Betroffenen entspreche, kann für sich genommen nicht dazu führen, die Erforderlichkeit einer Betreuung zu bejahen.

Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung

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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

Wann kann die Einrichtung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht erforderlich sein? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen:

Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). An

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