Regierungsviertel

Eigene Aktien als Sacheinlage

Eigene Aktien der Gesellschaft können nicht als Sacheinlage eingebracht werden. Der Verzicht auf den Anspruch auf Rückerstattung von darlehensweise an die Gesellschaft überlassenen Aktien steht dem Einbringen als Sacheinlage jedenfalls dann gleich, wenn er in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit

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Die persönliche Haftung des Bankvorstands

Das Landgericht München I hat soeben einen Arrest über das gesamte Vermögen eines ehemals für das Risikomanagement zuständigen Vorstandsmitglieds der Bayerischen Landesbank (BayernLB) verhängt. Der frühere Bankvorstand kann damit auf sein Vermögen (Bankguthaben, Immobilien etc.) weder zugreifen noch hierüber verfügen.

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Schadensersatzpflicht von Bankvorständen

In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Klage der Corealcredit Bank (Klägerin) auf Schadensersatz gegen ehemalige Vorstandsmitglieder (Beklagte) wegen angeblicher Pflichtverstöße durch Zinsgeschäfte auch in der Berufung eine Absage erteilt.

Die Beklagten des jetzt vom Oberlandesgericht

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Vereinsrechts-„Reform“

Ebenfalls am Freitag haben auch die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen im Vereinsrecht den Bundesrat passiert – das Thema – insbesondere die angebliche Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände – ist ja auch zu schön für Sonntagsreden so kurz vor der

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Anstehende Änderungen im Vereinsrecht

Derzeit stehen insbesondere zwei rechtliche Rahmenbedingungen im Vereinsrecht zur VerschlechterungÜberprüfung an. Eines dieser Vorhaben, nämlich die angebliche Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände, eignet sich nur für Sonntagsreden von Politikern, die andere Änderung im Bereich der Vereinsregister wird auf mittlere Sicht zu

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Vorstandshaftung bei Kapitalerhöhung

Hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss unter Verstoß gegen seine Amtspflichten Entscheidungen getroffen, die von den gesetzlichen Vorgaben und/oder dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung nicht gedeckt sind, so kann der

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