Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger kann auch dann erfolgen, wenn die Umsatzsteuer beim leistenden Unternehmer nicht berichtigt worden ist.
Die Berichtigungspflichten beim Leistenden und beim Leistungsempfänger bestehen unabhängig voneinander.
Auf den Umstand, wann bei anderer Beurteilung die Umsatzsteuer bei
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