Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen

Bei einer zeitlich abwechselnden Nutzung desselben Gebäudes zu steuerfreien oder steuerpflichtigen Zwecken führt die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach den Nutzungszeiten zu einer präziseren wirtschaftlichen Zurechnung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG als der (unternehmensbezogene oder objektbezogene) Umsatzschlüssel.

Der

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Vorsteueraufteilung zwischen landwirtschaftlicher Schweinezucht und gewerblicher Schweinemast

Ein Land- und Forstwirt, der einen -der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden- landwirtschaftlichen Schweinezuchtbetrieb und daneben als Organträger einen -der Regelbesteuerung unterliegenden- gewerblichen Schweinemastbetrieb unterhält, muss die einzelnen bezogenen Eingangsleistungen und damit die entsprechenden Vorsteuerbeträge in die abziehbaren und die im Rahmen der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen

Der Betreiber einer Spielhalle kann Vorsteuerbeträge, die weder seinen steuerfreien Umsätzen mit Geldspielgeräten noch seinen steuerpflichtigen Umsätzen mit Unterhaltungsspielgeräten direkt und unmittelbar zuzuordnen sind, grundsätzlich nicht nach den Flächen aufteilen, auf denen einerseits die Geldspielgeräte und andererseits die Unterhaltungsspielgeräte aufgestellt

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Vorsteuerabzug für allgemeine Aufwendungen

Stehen die von einem Unternehmer für sein Unternehmen bezogenen Vorleistungen zwar in keinem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, gehören die Kosten dieser Leistungen aber zu den allgemeinen Aufwendungen seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit und führt diese ausschließlich zu

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Vorsteueraufteilung nach Umsatzschlüssel

Vorsteuern, die auf die Herstellungskosten eines gemischtgenutzten Gebäudes entfallen, werden gemäß § 15 Abs. 4 S. 3 UStG typischerweise nach dem Verhältnis der jeweiligen Wohnungsflächen bzw. Büroflächen auf die umsatzsteuerpflichtigen und die umsatzsteuerfreien Umsätze aufgeteilt. Eine solche Aufteilung nach Flächenschlüssel

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Vorsteueraufteilung nach Umsatzschlüssel

Eine Vorsteueraufteilung ist trotz der gesetzlichen Neuregelung auch ab 2004 nach einem Umsatzschlüssel möglich. Diese Auffassung vertritt das Niedersächsische Finanzgericht in einer aktuellen Entscheidung, da es die Neuregelung in § 15 Abs. 4 UStG für europarechtswidrig erachtet. Das Niedersächsische Finanzgericht

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