„Wirtschaftsgut“ i.S. des § 15a UStG und damit Berichtigungsobjekt ist bei einem in Abschnitten errichteten Gebäude der Teil, der entsprechend dem Baufortschritt in Verwendung genommen worden ist. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist streitig, ob die Bagatellgrenzen für eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 11 UStG i.V.m. § 44
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