Die doppelt ausgewiesene Umsatzsteuer

Weist ein Unternehmer Umsatzsteuer doppelt aus –sowohl in Abschlagsrechnungen als auch in Endrechnungen–, ohne dass ihm eine Steuerhinterziehung vorzuwerfen ist, so hat er die zusätzlich geschuldeten Umsatzsteuerbeträge in den Jahren zu passivieren, in denen sie infolge des doppelten Ausweises entstanden

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