Aktuell musste sich der Bundesgerichtshof mit der Vorteilsausgleichung bei der Gewähr von Restschadensersatz im Falle des Weiterverkaufs eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Kraftfahrzeugs durch den Geschädigten befassen: In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt ein Autokäufer die Volkswagen AG als Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung
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