Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs.
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