Aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen richten sich die Arbeitsbedingungen der Berliner Wachpolizisten nach dem „Tarifvertrag zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin)“ vom 14.10.2010 in der jeweiligen Fassung. Nach dessen § 2 finden die zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinten
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