Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen das seit 2016 laufende Programm zum Ankauf von Vermögenswerten des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme – CSPP) nicht zur Entscheidung angenommen.
Karlsruhe – und das CSPP-Programm der Europäischen Zentralbank.
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