Werden zwei unterschiedliche zum Verkauf bestimmte nicht geringe Mengen von Betäubungsmitteln in einem Raum aufbewahrt (ohne dass dies schon zur Tateinheit führt), verbindet das gleichzeitige Bereithalten einer Waffe im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG an diesem Ort beide Taten zur Tateinheit . Allerdings ist eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des
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