Flasche

Räuberische Erpressung – mit einer Waffe

Der Qualifikationstatbestands des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass die Waffe oder das andere gefährliche Werkzeug bei der Tat verwendet wird. Erforderlich ist ein Einsatz im Zeitraum zwischen Versuchsbeginn und Tatbeendigung. Auf dieser Grundlage verneinte der Bundesgerichtshof im hier entschiedenen Fall den Qualifikationstatbestand, da,  nachdem der

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Das Besorgen der Schusswaffe für einen Überfall

Schon allein das Beschaffen einer geladenen Schusswaffe für einen Überfall auf ein bekanntermaßen wehrhaftes Opfer kann aber die Vorhersehbarkeit eines tödlichen Geschehensverlaufes und damit eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötungbegründen. Der Beschaffer der Waffe hat durch seinen maßgeblichen Tatbeitrag eine (strafrechtswidrige) ursächliche Bedingung für den Tod des Raubopfers gesetzt. Auch liegt

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Der Räuber und die geladene Gasdruckpistole

Hat ein Täter bei dem von ihm ausgeführten Raubüberfall eine geladene Gasdruckpistole als Drohmittel eingesetzt, muss vom Gericht jedenfalls dann festgestellt werden, ob bei dieser Pistole der Gasdruck nach vorne austrat, wenn sich dies nicht auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen anhand allgemein zugänglicher Quellen erschließt. Dies ist nach der

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Der Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln – und seine teleologische Reduktion

Zur Ablehnung einer teleologischen Reduktion des Tatbestands des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Nach der Qualifikationsnorm des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG macht sich unter anderem strafbar, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel treibt und dabei eine Schusswaffe oder einen seiner

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Die Waffe für den Amoklauf

Das Urteil gegen den Betreiber der Internetplattform, über die die Waffe für den Münchner Amoklauf verkauft wurde, ist rechtskräftig. Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten wegen mehrerer Betäubungsmittel- und Waffendelikte sowie wegen Beihilfe zum Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in zwei Fällen und zum Handeltreiben mit Schusswaffen in Tateinheit mit fahrlässiger

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Der verbotene Waffenverkauf – und der spätere Amoklauf

Das Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig; der Bundesgerichtshof hat sowohl die Revision des angeklagten Waffenverkäufers wie auch die Revisionen von 22 Nebenklägern zurückgewiesen. Das Landgericht München I hat den Waffenhändler wegen mehrerer Waffendelikte, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in

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Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt u.a. voraus, dass der Täter mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel treibt und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt. Ein Mitsichführen liegt vor,

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Notwehrprovokation – und die gebotene Verteidigung

Eine Verteidigung ist nicht im Sinne des § 32 Abs. 1 StGB geboten, wenn von dem Angegriffenen aus Rechtsgründen die Hinnahme der Rechtsgutsverletzung oder eine eingeschränkte und risikoreichere Verteidigung zu fordern ist. Der Angegriffene muss sich daher insbesondere bei der Wahl eines lebensgefährlichen Verteidigungsmittels besondere Zurückhaltung auferlegen, wenn er die

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Wie darf ich mich gegen Angreifer und Einbrecher wehren

Wenn Raubtäter durch eine ausgelöste Alarmanlage bereits aus dem Haus flüchten, und der Eigentümer dabei auf einen Täter schießt und tötet, liegt keine Notwehr vor, wenn beim Eigentümer weder der Wille zur Verteidigung des Eigentums vorlag, noch die Notwehrhandlung geboten war. So hat der Bundesgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall

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Notwehr – mit Messereinsatz

Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht. Ob dies der Fall ist,

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Der Rentner mit der Schreckschusspistole

Wer sich beim Erwerb einer Waffe nicht zumindest danach erkundigt, ob er diese mit sich führen darf, kann wegen des vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Schusswaffe verurteilt werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (Ignorantia legis non excusat). Wer von einer Gesetzesregelung keine Kenntnis hat, bleibt deshalb nicht automatisch straffrei. So kann

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BTM-Handel – und die mitgeführte Schusswaffe

Maßgeblich für das Mitsichführen von Schusswaffen oder sonstigen Gegenständen i.S.v. § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist deren Zugänglichkeit für den Täter während irgendeines Stadiums der Tatausführung. Für die Beurteilung dessen hat die räumliche Entfernung zwischen dem Aufbewahrungsort der Betäubungsmittel und dem der Waffe bzw. des Gegenstandes zu einem

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Wenn das Springmesser klemmt…

Die Eigenschaft als Springmesser im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b WaffG i.V.m. Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.04.01. entfällt, wenn das Springmesser aufgrund einer defekten Feder nicht mehr funktionstüchtig ist. Der Umgang mit Springmessern ist aufgrund von deren besonderer Gefährlichkeit durch die mittels einer Feder

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BTM-Handel – mit oder ohne Waffe

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen die Voraussetzungen der Qualifikation aus § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG grundsätzlich nicht vor, wenn lediglich eine als Gehilfe am Grunddelikt strafbar beteiligte Person während des Tatzeitraums eine Schusswaffe oder einen sonstigen Gegenstand mit sich führt, der seiner Art nach zur Verletzung von

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Raub – mit der Schreckschusspistole

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt eine geladene Schreckschusspistole nur dann dem Waffenbegriff des § 250 StGB, wenn feststeht, dass beim Abfeuern der Waffe der Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt und die Waffe deshalb nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Dies ist bei Schreckschusswaffen nicht selbstverständlich.

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Pfefferspray als Waffe

Ein Reizstoffsprühgerät der Marke „Walther/ProSecur“ ist als (sonstige) Waffe im technischen Sinne gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a WaffG i.V.m. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2.2 zu qualifizieren, die ihrem Wesen nach geeignet und dazu bestimmt ist, die Angriffs-

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Raub mit Reizgas

CS-Reizgasspray ist ein „anderes gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB. Wer seinem Opfer die Brille herunterschlägt, ihr dann Reizgas aus der mitgeführten CS-Reizgasspraydose aus kurzer Entfernung direkt in die Augen sprüht und ihre Handtasche und ihr Smart-Phone an sich nimmt, macht sich

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BTM-Handel – und die Waffe

Der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist zwar auch dann erfüllt, wenn der Täter die Waffe oder den sonstigen Gegenstand erst in der Schlussphase der Übernahme der Betäubungsmittel vor deren Beendigung mit sich führt, auch wenn das Grunddelikt bereits vollendet ist. Das Mitführen einer Waffe oder

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Der Dealer – und sein Butterflymesser

Das für die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG notwendige Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, liegt dann vor, wenn der Täter gefährliche Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann.

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Elektroschocker als Waffe

Ein Elektroimpulsgerät ist eine Waffe im technischen Sinne (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG i.V.m. Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, tragbare Gegenstände 1.02.1) ist, bei der es zur subjektiven Zweckbestimmung des Täters keiner weiteren Feststellungen bedarf. Ein Mitsichführen im Sinne des Qualifikationstatbestands des § 30a

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BTM-Handel – und die Waffe

Der Anwendung des Qualifikationstatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG steht es nicht entgegen, dass nach der Vereinbarung eines auf eine nicht geringe Menge bezogenen Betäubungsmittelgeschäfts nicht festzustellen war, ob die spätere Übergabe der Drogen, bei der ein sonstiger Gegenstand im Sinne der Vorschrift für den Angeklagten in

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Kokainkauf mit Baseballschläger

Der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist auch dann erfüllt, wenn der Täter die Waffe oder den sonstigen Gegenstand erst in der Schlussphase des Betäubungsmittelerwerbs vor dessen Beendigung mit sich führt, auch wenn das Grunddelikt bereits vollendet ist. Vorliegend war der Erwerb des Kokains im Sinne

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BTM-Handel mit der Armbrust

Soweit davon auszugehen ist, dass es sich bei der Armbrust mit vier Pfeilen, die der Angeklagte „zugriffs- und einsatzbereit“ in seiner Wohnung bereit hielt, um einen von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfassten Gegenstand handelt, fehlt es hier an einem „Mitsichführen“. Denn es ist nicht dargetan, dass der

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Schwere räuberische Erpressung – mit der Schreckschusspistole

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt eine geladene Schreckschusspistole nur dann dem Waffenbegriff des § 250 StGB, wenn feststeht, dass beim Abfeuern der Waffe der Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt und die Waffe deshalb nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Hierzu hat der Tatrichter besondere Feststellungen

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BTM-Handel – und die mitgeführte Waffe

Ein Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG liegt dann vor, wenn der Täter gefährliche Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann. Hierfür genügt, dass die

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Der Raub – und das Messer als Waffe

Nach § 250 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist ein unter den Bedingungen des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB (bandenmäßig) begangener Raub als besonders schwerer Raub zu bewerten, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub eine Waffe bei sich führt. Dabei ist der auch für §

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Bewaffneter BTM-Handel

Der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) setzt voraus, dass der Täter eine Schusswaffe oder einen sonstigen Gegenstand im Sinne dieser Vorschrift gerade beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit sich führt. Sowohl ein Elektroimpulsgerät wie auch

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Der Räuber mit der Schreckschusswaffe

Bedroht der Täter einer Raubtat das Opfer mit einer geladenen Schreckschusswaffe, erfüllt er den Qualifikationstatbestand der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) nur, wenn nach deren Bauart der Explosionsdruck beim Abfeuern der Munition nach vorne durch den Lauf austritt. Feststellungen dazu sind

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Bewaffneter BTM-Handel

Bewaffnetes Handeltreiben im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt voraus, dass der Täter die Schusswaffe (oder den sonstigen Gegenstand) bei der Tat mit sich führt, sie also bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann. Dies ist der Fall,

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