Aufgrund der Zuordnung zur sog. Reichsbürgerbewegung – d.h. bei Ablehnung der Bundesrepublik und ihrer Rechtsordnung – kann es bei einer Person an der erforderlichen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit fehlen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in dem hier vorliegenden Eilverfahren den Entzug der Waffenbesitzkarten als rechtmäßig angesehen. Als Sportschütze ist der
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