Aufgrund der Zuordnung zur sog. Reichsbürgerbewegung – d.h. bei Ablehnung der Bundesrepublik und ihrer Rechtsordnung – kann es bei einer Person an der erforderlichen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit fehlen.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in dem hier vorliegenden Eilverfahren den
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