Wenn das Springmesser klemmt…

Die Eigenschaft als Springmesser im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b WaffG i.V.m. Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.04.01. entfällt, wenn das Springmesser aufgrund einer defekten Feder nicht mehr funktionstüchtig ist. Der Umgang mit Springmessern ist aufgrund von deren besonderer Gefährlichkeit durch die mittels einer Feder

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Blockierpflicht für früher ererbte Schusswaffen

Die Pflicht, ererbte Schusswaffen durch ein Blockiersystem zu sichern, gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch für solche Waffen, die der Erbe aufgrund eines Erbfalles vor Einführung der Blockierpflicht in das Waffengesetz erworben hatte. Wer infolge eines Erbfalls eine erlaubnispflichtige Waffe erwirbt, erhält für diese Waffe eine waffenrechtliche Erlaubnis,

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Kein noch schärferes Waffengesetz

In Karlsruhe blieben jetzt drei Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz ohne Erfolg. Antragsteller in diesen Verfahren waren allerdings nicht Waffenbesitzer, denen die Regelungen zu streng waren, sondern “normale” Bürger, die sich schärfere Regelungen wünschten: Das Bundesverfassungsgericht hat die drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher

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Kein Jagdschein nach Bestechung

Vor einiger Zeit hatten wir bereits über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg berichtet, das bei einem Klä­ger, der wegen Vor­teils­ge­wäh­rung zu einer Geld­stra­fe von 90 Ta­ges­sät­zen rechts­kräf­tig ver­ur­teilt ist, die er­for­der­li­che per­sön­li­che waf­fen- und jagd­recht­li­che Zu­ver­läs­sig­keit als nicht ge­ge­ben ansah. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg wurde jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

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Gebühren für die Regelüberprüfung im Waffenrecht

Eine waffenrechtliche Erlaubnis, gleich für welches Bedürfnis sie erteilt wird, setzt nach § 4 WaffG stets voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und und die persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt. Diese Voraussetzungen sind nicht nur bei der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen, die Waffenbehörde

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Jagdlampensets

Das Bundeskriminalamt ist nicht berechtigt, Lampensets, die als Jagdlampen angeboten werden, durch Bescheid als verbotene Waffen einzustufen. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall bot die Klägerin, die Ausrüstungsgegenstände für den Freizeit- und Outdoorbereich verkauft, unter anderem auch als „Jagdlampen“ bezeichnete Lampensets an, die aus einer Lampe, einem Kabelschalter und

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Änderungen im Waffenrecht

Die Bundesregierung hat jetzt dem aus dem Amoklauf von Winnenden entstandenen Drang nach Aktionismus nachgegeben und möchte eine Reihe von Änderungen in das bestehende Waffengesetz einführen. Da diese „Verbesserung des Waffenrechts“ noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll, hat das Bundeskabinett keinen Gesetzentwurf beschlossen, zu dem vor der Zuleitung an den

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Ausweisung bei Drogendelikten

Ein Ausländer kann auch nach langjährigem Aufenthalt mit seiner Familie im Bundesgebiet ausgewiesen werden, wenn er wegen mehrerer Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in dem Fall eines seit 35 Jahren hier lebenden Türken.

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Ein Jäger darf nicht bestechen!

Waffenbesitzer und Jäger müssen stets rechtstreu leben, wollen sie nicht ihre Zuverlässigkeit und damit ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse bzw. ihren Jagdschein verlieren. Deutlich zeigt das wieder einmal ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburgs, das jetzt die Klage eines Augsburger Laborarztes gegen einen Bescheid des Landratsamtes Augsburg abgewiesen hat, mit dem die

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Novelle des Waffenrechts

Der Weg zur Neuregelung des Waffenrechts ist frei. Mit großer Mehrheit stimmte der Bundestags-Innenausschusses gestern dem durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes (BT-Drucksache 16/7717) zu, der am kommenden Freitag vom Bundestag in dritter Lesung abschließend behandelt wird. Der Entwurf sieht vor, das Mitführen

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Keine Evaluierung der Waffengesetznovelle von 2003

Die Bundesregierung lehnt eine Evaluierung der Waffenrechtsnovelle von 2003 ab. Man habe, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag, die Vorschriften, die sich „im Wesentlichen bewährt“ hätten, in den vergangenen vier Jahren umfassend evaluiert. Dringende Änderungen und Klarstellungen seien in dem Gesetzentwurf zur Änderung

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Geldscheine

Jagdgewehr mit Suchscheinwerfer

Wie ein einfacher Scheinwerfer zum Verlust des Jagdscheins führen kann, zeigt ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Der Antragsteller in dem dort entschiedenen Verfahren hatte zusammen mit einem Jagdgenossen mit seinem Geländewagen öffentliche Straßen im Bereich der neuen Bundesländer befahren. Bei einer Polizeikontrolle stellte sich heraus, dass sich auf dem

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Softair-Waffen

Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe strafbar. Das Waffengesetz stellt Softair-Waffen bis 0,08 Joule von den Bestimmungen des Waffengesetzes frei. Das Bundeskriminalamt hat – im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium – zur Angleichung dieser Grenze

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Widerruf von Waffenbesitzkarten bei „Altbesitz“

Eine vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes kann nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltugnsgerichts wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, auch wenn die Handlung, die nach dem seit 2002 geltenden Waffenrecht die Annahme einer Unzuverlässigkeit rechtfertigt, bereits vor Inkrafttreten des neuen Waffenrechts begangen wurde, nach den damals noch geltendem Waffengesetz aber noch

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Gebühr für WBK-Kontrolle

Die Waffenbehörde prüft in regelmäßigen Abständen, ob der Inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis noch zuverlässig und persönlich geeignet ist. Diese Überprüfung ist im Waffengesetz vorgesehen. Einige Waffenbehörden versuchten nun, die betroffenen Inhaber einer Waffenbesitzkarte hierfür zur Kasse zu bitten. Dem ist jetzt jedoch das Verwaltungsgericht Hannover entgegen getreten.

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