Änderungen im Waffenrecht

Die Bundesregierung hat jetzt dem aus dem Amoklauf von Winnenden entstandenen Drang nach Aktionismus nachgegeben und möchte eine Reihe von Änderungen in das bestehende Waffengesetz einführen.

Da diese „Verbesserung des Waffenrechts“ noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll, hat das Bundeskabinett

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Softair-Waffen

Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe strafbar.
Das Waffengesetz stellt Softair-Waffen bis 0,08 Joule von den Bestimmungen des Waffengesetzes frei. Das Bundeskriminalamt hat –

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