Geldscheine

Kein Equal-Pay für eine Bürgermeisterin

Ein Equal-Pay-Anspruch für eine Wahlbeamtin ist nicht bereits dadurch dargetan, dass ihr Vorgänger und ihr Nachfolger besoldungsrechtlich höher eingestuft wurden.

So hat aktuell der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine entsprechende Klage der ehemaligen Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos auf Schadensersatz und Entschädigung nach

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Reisekosten – und der Werbungskostenabzug

Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung steuerfrei ausbezahlt, die nach der Auslegung durch das Finanzgericht Baden-Württemberg seine gesamten beruflich veranlassten Aufwendungen ersetzen soll, so kann er nur insoweit Werbungskosten geltend machen, als die Aufwendungen die Entschädigung übersteigen.

Infolge

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