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Streik-TV

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung

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Die Wahl eines neuen Schulstadtrats

Ist das Auswahlgremium zur Besetzung des hauptamtlichen Stadtrates als Dezernent für die Bereiche Schule und Kultur von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen, erfüllen die Kandidaten die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen und bestehen keine Anhaltspunkte für unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen, so ist die Wahl

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