Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt.
Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsrechtlich zulässig. Die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler
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