Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden.
Mit seinem jetzt verkündetem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag über den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10.11.2022 hinausgehend in weiteren 31 Wahlbezirken
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