Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach die Partei Alternative für Deutschland an die Verwaltung des Deutschen Bundestages Sanktionszahlungen wegen einer im Bundestagswahlkampf 2017 verbotswidrig angenommenen Spende leisten muss. Die Spende war von zwei Unternehmen aus der Schweiz an den Kreisverband der AfD Bodenseekreis mit
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