Krankenhausleistungen sind nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) (hier: in der bis 31.12 2012 gültigen Fassung) insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpflegung; sie umfassen allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. Allgemeine Krankenhausleistungen sind nach der
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