Die bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst „Gorillas“ kann fortgesetzt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Arbeitgeberin hatte den Abbruch der Betriebsratswahl verlangt, weil nach ihrer Auffassung der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß gebildet worden sei und erhebliche Mängel im
Artikel lesen
