Die falsch aufgehängten Wahlplakate

Auch eine politische Partei muss sich bei der Anbringung ihrer Wahlplakate an gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen halten, wenn sie nicht deren kostenpflichtige Entfernung riskieren will. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Dresden die Klage des Kreisverbands einer im Bundestag sowie

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