Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der Partei „Der III. Weg“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, die Stadt Chemnitz zu verpflichten, von dieser entfernte Plakate der Antragstellerin mit der Aufschrift „Multikuli tötet“ unverzüglich wieder anzubringen, aus formal prozessualen
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