Der Beitritt des Deutschen Bundestages in einem Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren ist unzulässig.
So hat aktuell das Bundesverfassungsgericht den Beitritt des Deutschen Bundestages zum Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag betreffend das Wahlgeschehen im Land Berlin anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
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