Das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes – Parité-Gesetz, das die politischen Parteien verpflichtet, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für die Wahlen zum Landtag Brandenburg abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen, ist verfassungswidrig und damit nichtig. Vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg sind mehrere Verfassungsbeschwerde und Organstreitverfahren gegen das
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