Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.09.2017 zurückgewiesen, bei der die Beschwerdeführerinnen angesichts des geringen Anteils weiblicher Mitglieder im Deutschen Bundestag das Fehlen gesetzlicher Regelungen zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen durch die politischen Parteien rügten. In der Wahlprüfungsbeschwerde wird jedoch
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