Reichtstagsgebäude

Bundestagswahl – und zu wenig weibliche Abgeordnete

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.09.2017 zurückgewiesen, bei der die Beschwerdeführerinnen  angesichts des geringen Anteils weiblicher Mitglieder im Deutschen Bundestag das Fehlen gesetzlicher Regelungen zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen durch die politischen Parteien rügten. In der Wahlprüfungsbeschwerde wird jedoch

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Rathaus Erfurt

Ex-Ministerpräsident – und nun auch Ex-Stadtrat

In einer Stadt kann nur jemand als Stadtrat kandidieren, der dort auch seinen Hauptwohnsitz hat. Ist der Aufenthaltsschwerpunkt in dieser Stadt nicht festzustellen, gilt der Wohnsitz der Familie als Hauptwohnsitz. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Weimar in dem hier vorliegenden Fall die Wahl des Thomas Kemmerich zum Stadtrat in

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