Eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidungen des Wahlausschusses während des Komunalwahlverfahrens, wozu auch die Zulassung eines Wahlvorschlages als Akt der Wahlvorbereitung zähle, ist in Hessen gesetzlich nicht vorgesehen.
So blieb aktuell ein Eilantrag gegen die Zurückweisung des Wahlvorschlages „Unabhängige Bürgerliste Marburg“
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