Die Betriebsratswahl beim Lieferdienst

Eine etwaige zu kurze Einladungsfrist zur Bestellung des Wahlvorstandes führt nicht zur Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstands.

So hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall entschieden und den Antrag eines Lieferdienstes, dem Wahlvorstand mittels einstweiliger Verfügung die Durchführung

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Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung

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Die Wahl der Frauenvertreterin

Verlangt die Wahlordnung zur Wahl der Frauenvertreterin, dass am Tage seines Erlasses das Wahlausschreiben ausgehängt wird, verletzt der Wahlvorstand wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens, wenn kein Aushang erfolgt oder erst lange nach Ablauf der Einreichungsfrist.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht

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Abbruch einer Betriebsratswahl

Auf Antrag des Arbeitgebers ist eine Betriebsratswahl abzubrechen, wenn sie voraussichtlich nichtig ist. Die bloße Anfechtbarkeit genügt nicht.

Einem nicht existenten Wahlvorstand kann untersagt werden, weiter tätig zu werden. Die nur fehlerhafte Bestellung reicht nicht aus.

Ein Anspruch des Arbeitgebers

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