Vor dem Bundesverfassungsgericht war ein Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots erfolgreich.
Die Partei hatte beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen im Hinblick auf die Entscheidung der Kammer vom 27.04.2019 geänderten Wahlwerbespot für die Europawahl eingereicht. Der Wahlwerbespot
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