Fernsehen

Der Wahlwerbespot der Neonazis

Vor dem Bundesverfassungsgericht war ein Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots erfolgreich.

Die Partei hatte beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen im Hinblick auf die Entscheidung der Kammer vom 27.04.2019 geänderten Wahlwerbespot für die Europawahl eingereicht. Der Wahlwerbespot

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NPD-Wahlkampfspot

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss einen Wahlwerbespot der NPD aus Anlass der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September nicht ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Aus Anlass der Berliner Wahl stellt der rbb den Parteien Sendezeit zur Verfügung.

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