Park Schloss Falkenlust Brühl

Der Gemeinschaftswald als Grundstückseigentümer

Ein Gemeinschaftswald ist grundbuchfähig und kann auch eigene Anteile an dem Waldgrundbesitz erwerben. Bei einem solchen Gemeinschaftswald im Sinne des hessischen Waldgesetzes handelt es sich um einen Privatwald, der von einer Gemeinschaft genutzt wird (§ 20 HWaldG). In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall kaufte ein Gemeinschaftswald

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Windräder

Windenergie im Wald

Vor dem Bundesverfassungsgericht war eine Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von Windenergieanlagen in Waldgebieten erfolgreich. So hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschiedenen, dass § 10 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz – ThürWaldG) mit Artikel

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Kiefernzapfen

Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen – und die Grunderwerbsteuer

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind diejenigen Leistungen, die für den Erwerb des Grundstücks im Sinne des bürgerlichen Rechts zu erbringen sind. Eine Gegenleistung für Scheinbestandteile gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Gehölze sind Scheinbestandteile, wenn bereits zum Zeitpunkt von Aussaat oder Pflanzung vorgesehen war, sie wieder von dem Grundstück zu entfernen. Dazu

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Wald

Auf dem Harzer-Hexen-Stieg vom Baum getroffen

Betritt ein Waldbesucher Waldwege auf eigene Gefahr, kann er grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren hat man auch auf Wegen zu rechnen. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Magdeburg in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Mannes auf Schmerzensgeld abgewiesen. Nach

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Die ausgewilderten Wisente im Rothaargebirge

Während der Auswilderung von Wisenten („Freisetzungsphase“) kann eine Duldungspflicht des betroffenen Waldeigentümers aus dem Bundesnaturschutzgesetz bestehen. Voraussetzung ist, dass die Nutzung des Waldgrundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Allerdings muss der die Auswilderung Betreibende dem Waldeigentümer alle durch die ausgewilderten Tiere entstandenen Schäden ersetzen. In den beiden jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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Wo darf man im Kreis Viersen reiten ?

Für eine Allgemeinverfügung, mit der das Reiten in einzelnen Waldgebieten des Kreises Viersen auf gekennzeichnete Reitwege beschränkt werden sollte, reicht es nicht aus, von einer allenfalls abstrakten Gefahrenlage auszugehen. Für eine solche Beschränkung müssen konkrete Konfliktfälle auf den Wegen zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden belegt werden. So hat das Verwaltungsgericht

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Anteilserwerb an einem Haubergkomplex

Der Erwerb von Haubergsanteilen unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG unterliegt ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, der Grunderwerbsteuer. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG sind unter Grundstücken i.S. des GrEStG Grundstücke i.S.

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Die Genehmigung zur Umwandlung eines Waldes

Ist eine Waldumwandlungsgenehmigung unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie weiterer umwelt- und naturschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Artenschutzrechtes und des Waldgesetzes ausgesprochen worden, liegt eine rechtswidrige Genehmigung vor. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

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Die genehmigte Waldrodung

Über die Genehmigung zur Rodung einer Waldfläche zugunsten einer Tiermastanlage darf nur zusammen mit der untrennbar mit ihr verbundenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung der Mastanlage in einem die hinreichende Beteiligung der Öffentlichkeit wahrenden Verfahren entschieden werden. Darüber hinaus muss die Genehmigung zur Waldumwandlung mit dem Artenschutz- und Waldrecht vereinbar

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Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers

Haftet ein Waldbesitzers für die Verletzung eines Spaziergängers, der von einem herabstürzenden Ast getroffen worden war? Der Bundesgerichtshof verneint dies: das Betreten des Waldes geschieht auf eigene Gefahr. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt die Klägerin die Beklagten wegen eines Unfalls bei einem Waldspaziergang auf Schadensersatz in Anspruch.

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Wochenendhaus in der Waldsiedlung

Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB können in einem ausgewiesenen Waldgebiet nur Flächen für bauliche Nutzungen festgesetzt werden, die mit den Funktionen des Waldes (Nutz-, Schutz-, Erholungsfunktion) verbunden sind und ihnen dienen. Wohn- und Wochenendhausnutzungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Sie können auch nicht

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Tod durch Hänger

Der Waldeigentümer muss ein Waldstück vor Übergabe an einen Privaten nicht auf Gefahrenquellen kontrollieren. So erhält nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz die Witwe eines Forstwirts vom beklagten Land Rheinland-Pfalz keinen Ersatz der Beerdigungskosten nach dem Tode ihres Mannes. Der damals 68-jährige wurde im März 2008 beim Fällen eines

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Vorsteuern aus Waldinventur

Eine Forstbetriebsgemeinschaft Klägerin kann die in den Eingangsrechnungen für eine Waldinventur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuern als Vorsteuern in Abzug bringen. Gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer die in Rechnungen im Sinne des § 14 UStG gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die von anderen

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Biberdämme

Waldbesitzers sind zur Beseitigung oder Reduzierung von Biberdämmen nicht befugt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die von einem Waldbesitzer zur Abwendung von Vernässungsschäden beabsichtigte Höhenreduzierung bzw. Beseitigung von Biberdämmen mit den im maßgebenden Zeitraum geltenden naturschutzrechtlichen Vorschriften unvereinbar war, und das klagestattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts

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Keine Beschattung durch das Nachbargrundstück

Ein Grundstückseigentümer, der mehrere Fischteiche im Wald betreibt, hat keinen Anspruch auf ausreichende Beschattung durch die Nachbargrundstücke. In einem jetzt vom Verwaltugnsgericht Neustadt entschiedenen Verfahren ist die Antragstellerin Eigentümerin von Grundstücken im Pfälzerwald in der Nähe der zur Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben gehörenden Ortsgemeinde Schmalenberg, auf denen sich eine Fischteichanlage befindet. Das

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Waldumwandlung mit Legehennen?

Ein Legehennenbetrieb darf angrenzenden Wald nicht als Auslauffläche für seine Legehennen nutzen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat soeben – – die Vollziehbarkeit einer Ordnungsverfügung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW bestätigt, mit der einem in Velbert angesiedelten Legehennenbetrieb untersagt worden ist, einen in der Nachbarschaft zum

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Kein Hühnerauslauf im Wald

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verfügung des Landesbetriebes Wald und Holz bestätigt, mit der den Antragstellern, die einen Legehennenbetrieb in Bio-Freilandhaltung betreiben, die Nutzung einer ca. 5 ha großen Waldfläche zum Auslauf für die im Betrieb gehaltenen Hühner untersagt worden ist. Die Antragsteller hatten die Waldfläche

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Wald ohne Zaun

Wald hat frei zugänglich zu bleiben: Die Einzäunung eines Waldes zum Zwecke der Beweidung stellt den Beginn der Waldumwandlung dar. Die Einzäunung eines Waldes ist wegen befürchteter Abfallablagerung nur an Bedeteichen und Grillplätzen erlaubt. Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 17. August 2009 – 1 A 38/09

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Ostwald

Ein Erwerbsinteressent kann nach § 3 Abs. 8 Satz 1 AusglLeistG i.V.m. § 4 Abs. 5 FlErwV den Verkauf ausgeschriebener Waldflächen zu den gesetzlichen Bedingungen an sich verlangen, wenn das Ausgleichsleistungsgesetz seine Zurückweisung nicht zulässt. Im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV kommt die Verurteilung der Privatisierungsstelle

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Der Motor im Staatswald

Für einen Anspruch auf forstaufsichtliches Einschreiten ist der Verwaltungsrechtsweg ebenso eröffnet wie für einen als öffentlich-rechtlich behaupteten (zivilrechtlichen) Anspruch. Die vom Leiter eines Landeseigenbetriebs ausgesprochene Untersagung, den landeseigenen Wald mit motorgetriebenen Fahrzeugen zu befahren, ist kein Verwaltungsakt. Das Befahren fremden Waldes mit motorgetriebenen Fahrzeugen ohne Zustimmung des Waldbesitzers ist grundsätzlich

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Hundeschlittenfahrt im Wald

Ein gewerblicher Veranstalter braucht nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg für Fahren mit Schlittenhundegespannen im Wald sowohl die Erlaubnis des Waldeigentümers als auch eine Genehmigung der Forstbehörde. Der Kläger des jetzt vom VGH bietet u.a. mehrstündige Passagierfahrten in Schlitten bzw. Wagen an, die von bis zu sieben Hunden gezogen

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Abfall im Wald

Waldeigentümer und Waldbesitzer sind, wie sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ergibt, für die Entsorgung von Abfall, den andere im Wald ablegen, nicht verantwortlich.

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