Eine (Nachbar-)Gemeinde kann gegen ein Bauvorhaben nur Belange geltend machen, die vom Schutzbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie umfasst werden. Die Lärmschutzinteressen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zählen nicht hierzu.
So hat aktuell der Hessische Verwaltungsgerichtshofs einen Eilantrag der Gemeinde Wesertal abgelehnt, mit
Artikel lesen
























