Kindergeld für Saisonarbeitnehmer

Das europäische Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern oder Saisonarbeitnehmern, für die er dem Grundsatz nach nicht zuständig ist, Familienleistungen zu gewähren, wie jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union in Fällen entschied. Wurde von dieser Befugnis jedoch Gebrauch

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