Bei der Bewerbung um eine Notarstelle kann bei der sogenannten Wartezeit die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin nicht berücksichtigt werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist die Klägerin seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2009 ist sie im Amtsgerichtsbezirk X niedergelassen und mit einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in
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