Verfügt ein Wohnungseigentümer nicht über die für eine gewerbliche Vermietung als Ferienwohnung – in einem allgemeinen Wohngebiet – erforderliche Genehmigung, darf die Vermietung untersagt werden. Das gilt besonders, wenn die Vermietung offensichtlich nicht genehmigungsfähig ist.
So hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht
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