Stellt der geplante Bau eines Wasserbeckens die Herstellung eines Gewässers dar, bedarf es nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Vorprüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Findet dise Vorprüfung nicht statt, liegt ein beachtlicher Verfahrensmangel vor. So hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Eilverfahren über das geplante Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld
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