Acker

Die landwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks – und der Überschwemmungsschaden

§ 37 Abs. 1 Satz 2 WHG ist – wie einige seiner landesrechtlichen Vorgängerbestimmungen – einschränkend dahin auszulegen, dass jedenfalls solche Änderungen der Stärke oder Richtung des Wasserabflusses, die infolge einer üblichen landwirtschaftlichen Nutzung eintreten, grundsätzlich keine unzulässige Veränderung darstellen. Einschränkungen können sich aber aus der Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme

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Künstliche Einleitung von Wasser in ein Bachbett ohne Quellen

Bei künstlich eingeleitetem Wasser in ein natürliches Gewässerbett, das kein natürliches Wasser mehr führt, handelt es sich nicht um ein natürliches Wasservorkommen. Daher zählen Ersatzeinleitungen nicht zum Wasserhaushalt. Eine allgemeine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in den Wasserhaushalt, die – wie die Zerstörung der Quellen – vor dem Inkrafttreten des

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Überführung von Kreuzfahrtschiffen über die Ems

Die wasserrechtliche Erlaubnis, mit der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses für das Emssperrwerk ausgesetzt wurden, ist rechtmäßig, weil keine Fehler der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung ersichtlich sind. Da lediglich zwei Nebenbestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss für das Emssperrwerk für einen zeitlich begrenzten Umfang ausgesetzt werden sollen, ist kein Planänderungsverfahren erforderlich. Mit dieser Begründung hat das

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Die Grundwasserentnahme für eine Papierfabrik

Sind für eine wasserrechtliche Bewilligung die UVP-Vorprüfung, die Prognose der nachteiligen Auswirkungen auf den Wasser- und Naturhaushalt und die Ermessensentscheidung des Landkreises auf einer belastbaren fachlichen Grundlage erfolgt und bereits vorhandene Schäden auf Nachbargrundstücken nicht auf die Grundwasserentnahme, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen, ist die wasserrechtliche Bewilligung rechtmäßig und die

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Wiederherstellung einer weggespülten Uferböschung

Eigentümer eines an einem Bach gelegenen Grundstücks, dessen Ufer ausge-spült worden ist, haben im Allgemeinen keinen Anspruch gegen die Gemeinde auf Wiederherstellung. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Freiburg entschiedenen Fall war Anlass für die Klage, dass an einem innerhalb der Gemeinde Glottertal gelegenen Grundstück ein Uferstreifen in einer Breite von

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Weservertiefung

Auf die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Weser hat das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Außerdem hat es die Beteiligten darauf hingewiesen, dass unabhängig von den Fragen

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Die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser in die Elbe

Es liegt ein Verstoß gegen das sog. wasserrechltiche Verschlechterungsverbot vor, wenn mit der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb eines Kraftwerks die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser im Umfang von 64,4 cbm pro Sekunde aus einem Fluss für die sog. Durchlaufkühlung zugelassen wird. Das verschlechtere insbesondere den Sauerstoffhaushalt. Mit dieser Begründung

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Ein gemeinsamer Badesteg ist besser als gar keiner…

Ein privater Badesteg beeinträchtigt die Funktion der Flachwasserzone des Bodenseeufers und widerspricht daher dem Wohl der Allgemeinheit. Die Beseitigungsanordnung verletzt den Grundstückseigentümer nicht in seinem Eigentumsgrundrecht. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines Grundstückseigentümers am Bodensee entschieden, der sich gegen eine Beseitigungsverfügung des Landratsamts Konstanz gewandt

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Grundwasserabpumpen für 30 Jahre

Sind aufgrund von Gutachten keine Schäden am Grundeigentum der Nachbarn durch eine erlaubte Grundwasserableitung zu erwarten, ist die von der zuständigen Gemeinde getroffene Ermessensentscheidung nicht zu beanstanden und rechtmäßig erfolgt. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg in dem hier vorliegenden Fall zweier Klagen gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis der Stadt Lüneburg

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Dammerhöhung an einem offenen Triebwerkskanal

Die Dammerhöhung an einem offenen Triebwerkskanal um ca. 30 bis 40 cm stellt einen Gewässerausbau dar. Die wasserbehördliche Anordnung auf Einstellung von Gewässerausbaumaßnahmen ist grundsätzlich bereits dann gerechtfertigt, wenn diese formell illegal erfolgen, weil sie weder durch Planfeststellungsbeschluss noch durch Plangenehmigung zugelassen worden sind. Derartige Gewässerausbaumaßnahmen stellen keine – nur

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Steganlage am Goldkanal

Eine wasserrechtliche Genehmigung für eine Steganlage bedarf des baurechtlichen Einvernehmen der jeweiligen Standortgemeinde. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe die wasserrechtliche Genehmigung für eine Schwimmsteganlage am Goldkanal für Segelboote in Elchesheim-Illingen aufgehoben. Das Landratsamt Rastatt hatte die Genehmigung auf Antrag an zwei beigeladene (Sport-)Vereinigungen erteilt. Die Gemeinde Elchesheim-Illingen

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Entsorgung salzhaltiger Haldenabwässer

Nach Ansicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind die Gemeinden Gerstungen und Herleshausen, die Stadt Witzenhausen sowie die Fischereigenossenschaft Untere Werra nicht berechtigt, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die Einleitung salzhaltiger Haldenabwässer des Werkes Neuhof-Ellers der Firma K + S KALI GmbH in die Werra bei Hattorf (Gemeinde Philippstal) von einer dem

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Verfüllung eines Rheinarms

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Planfeststellungsbeschluss des Landrats des Kreises Kleve vom 11. Dezember 2008 in der aktuellen Fassung aufgehoben, mit dem es der Stadt Kleve gestattet wurde, den Tweestrom in Kleve, einen Altrheinarm, in einem Teilstück aufzuheben und zu verfüllen. Das Vorhaben diente insbesondere der Erweiterung des Betonfertigteilewerks Tönissen

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Planung eines Binnenhafen mit trimodalem Umschlag

Die Kompetenz zu einer wasserrechtlichen Planfeststellung ist nicht ausreichend für die Planung des Ausbaus eines Binnenhafens, der auch Einrichtungen für den sogenannten trimodalen Umschlag zwischen Schiff, Eisenbahn und Lastkraftwagen vorsieht. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, mit denen auf

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Lärmbelästigung in der Planfeststellung

Auch Lärm unterhalb der einschlägigen Grenzwerte ist im Planfeststellungsverfahren grundsätzlich abwägungserheblich. Deshalb können auch in einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, mit dem eine Nassauskiesung zugelassen wird, Auflagen zur Reduzierung von Lärm, der die Grenzwerte der TA-Lärm nicht überschreitet, getroffen werden. Soweit Geräusche schädliche Umwelteinwirkungen sind, sind sie unzumutbar. Die fachplanerische Abwägung beschränkt

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Wenn die Alte Saale verrohrt wird…

Die Gewässereigenschaft entfällt für den Bereich einer unterirdischen Wasserführung nicht ohne Weiteres dann, wenn diese das Wasser von einem Gewässer in das nächste leitet; auch in diesem Fall ist nach materiellen Kriterien zu beurteilen, ob durch die Verrohrung eine Absonderung des Wassers aus dem unmittelbaren Zusammenhang des natürlichen Wasserhaushalts bewirkt

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Wasserrechte für die abgestellte Wassermühle

Im „Brakeler Wasserstreit“ hat das Verwaltungsgericht Minden die Klage einer Mühlenbesitzerin abgewiesen, die ihren Strombedarf durch den Betrieb einer mit Wasserkraft betriebenen Mühlenturbine decken wollte. Die Klägerin, Erbin eines Mühlenbesitzers in Brakel, wollte die in der Mühle vorhandene Turbine nutzen, um mehrere Wohnungen mit elektrischem Strom zu versorgen; der eigentliche

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Rheinhafen

Auf welchen Ermächtigungsgrundlagen fußt die Planung für den Ausbau eines Rheinhafens? Mit dieser Frage musste sich nun nach dem Verwaltungsgericht Köln das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster beschäftigen. Das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigte nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, mit der auf Antrag eines Anwohners eine

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Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet

Die Verwirklichung eines Wohnhauses im Überschwemmungsgebiet der Mosel führt bei Hochwasser nicht zu Schäden am Gebäude des benachbarten Unterliegers. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläger wandte sich gegen die einer Bauherrin erteilte wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung von dem Verbot, im Überschwemmungsgebiet der Mosel zu bauen. Beide Grundstücke liegen in

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Neue Gesetze im Umweltschutz

Am 1. März 2010 treten das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland harmonisieren, bisher galt hier nur ein Rahmenrecht, dass durch die einzelnen Bundesländer näher ausgestaltet wurde. Das neue Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt sieht zudem erstmals bundeseinheitliche Regelungen zur Notwendigkeit

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Der Gartenbrunnen und das Wasserrecht

§ 33 WHG bestimmt, dass für das Entnehmen oder Zutagefördern von Grundwasser keine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist, solange dies z.a. für den Haushalt erfolgt. In Ergänzung dazu bestimmen einige Landeswassergesetze, so etwa für Rheinland-Pfalz § 42 LWasserG, dass derjenige, der Grundwasser entnehmen oder zutage fördern will, dies gleichwohl rechtzeitig

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Böschungsmahd am Kanalufer

Der im Wasserrecht zu beachtende allgemene Biotopschutz, in Niedersachsen etwa nach § 37 Abs. 1 NNatG, gilt auch im beplanten und bebauten Innenbereich. Landschaftsverschönerung ist kein „vernünftiger Grund“ i.S.d. § 37 Abs. 1 NNatG, der die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten rechtfertigt. Sie bietet auch

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Hafenplanung und Konzentrationswirkung

Für die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen besteht nach aktuellen Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln keine planungsrechtliche und genehmigungsrechtliche Konzentrationswirkung. Die Bezirksregierung Köln hatte eine solche „Konzentrationswirkung“, also eine einheitliche Behördenzuständigkeit für alle einschlägigen Rechtsbereiche, im Rahmen ihres Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des Godorfer Hafens in Köln für sich in Anspruch genommen. Das

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Nachbarklage gegen Grundwasserförderung

Der an sich objektiv-rechtliche Belang der öffentlichen Trinkwasserversorgung kann bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung über eine Bewilligung zur Förderung von Grundwasser eine subjektiv-rechtliche Bedeutung entfalten, weil der gegen eine wasserrechtliche Bewilligung klagende und von ihr betroffene Nachbar jedenfalls einen Anspruch auf ermessengerechte Beachtung und Würdigung seiner eigenen Belange hat und

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Strom aus der Fulda

Die in dem Wassergesetz eines Landes – im jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall des Landes Niedersachsen – enthaltene Regelung, wonach das Grundeigentum nicht zur Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Gewässern, ausgenommen für das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, berechtigt (§ 2b Nr. 3 Nds. WG), ist auch

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Parkplatz am Bootssteeg

Gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für einen Steg kann sich eine Gemeinde nicht erfolgreich mit der Begründung wenden, für diese Anlage seien nicht genügend Kfz-Stellplätze nachgewiesen. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Streitfall beantragt eine Wassersportgemeinschaft im Jahr 2005 eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Erweiterung einer bereits vorhandenen

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Übrigbleibsel des gescheiterten Umweltgesetzbuches

Das Bundeskabinett hat gestern Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Damit sollen zumindest die Teile des ursprünglich geplanten Umweltgesetzbuches umgesetzt werden, die derzeit in der Regierungskoalition unstrittig sind. Die Entwürfe enthalten neben dem „Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt“ im Wesentlichen Novellen des Wasserrechts, das Naturschutzrechts und des Strahlenschutzrechts. Das derzeit noch

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Mühlenkanal bleibt Mühlenkanal

Ein ursprünglich als Mühlenkanal angelegtes künstliches Gewässer wird nicht dadurch natürlicher Hauptarm oder natürlicher Nebenarm des eigentlichen Flusses, dass aufgrund einer wasserwirtschaftlichen Bewilligung der größte Teil des Wassers in den Mühlenkanal abgeleitet wird und der Altarm deswegen periodisch trocken fällt. Die Unterhaltungspflicht verbleibt daher, wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht jetzt für

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