Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen das Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Ems im Hinblick auf den Nitratgehalt im Grundwasser nachbessern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Außerdem hat des Bundesverwaltungsgericht ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union
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