Bei künstlich eingeleitetem Wasser in ein natürliches Gewässerbett, das kein natürliches Wasser mehr führt, handelt es sich nicht um ein natürliches Wasservorkommen. Daher zählen Ersatzeinleitungen nicht zum Wasserhaushalt. Eine allgemeine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in den Wasserhaushalt, die – wie die Zerstörung der Quellen – vor dem Inkrafttreten des
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