Eine Gebäudeversicherung muss nicht für Schäden zahlen, die bei der Renovierung eines Gebäudes entstehen.
So hat aktuell das Oberlandesgericht Nürnberg in der Berufungsinstanz die Klage des Eigentümers eines in einer historischen Burg untergebrachten Hotels gegen den Gebäudeversicherer wegen eines Wasserschadens
Artikel lesen






