Eine Wasserschutzgebietsverordnung muss ihren räumlichen Geltungsbereich hinreichend bestimmt und klar festlegen. Müssen Eigentümer erst eine eigene kostspielige Vermessung veranlassen, um die für ihr Grundstück geltenden Beschränkungen festzustellen, wird die Verantwortung des Normgebers unzulässig auf die Betroffenen verlagert.
Mit dieser Begründung
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