Neues Justizzentrum Koblenz

Wasserschutzgebietsverordnung im Westerwald – und die Schutzgebietsgrenzen mitten durchs Wohnhaus

Eine Wasserschutzgebietsverordnung muss ihren räumlichen Geltungsbereich hinreichend bestimmt und klar festlegen. Müssen Eigentümer erst eine eigene kostspielige Vermessung veranlassen, um die für ihr Grundstück geltenden Beschränkungen festzustellen, wird die Verantwortung des Normgebers unzulässig auf die Betroffenen verlagert.

Mit dieser Begründung

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Klärschlamm als Dünger

Das Verbot der Klärschlammaufbringung wirkt nicht wie eine Enteignung. Das Eigentum ist nicht in der Substanz, sondern allenfalls in der Verwendung beeinträchtigt. Hierfür sieht das Gesetz einen Ausgleich nicht vor.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Rostock in dem hier

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Ab­gren­zung eines Was­ser­schutz­ge­biets

Die Ab­gren­zung des Was­ser­schutz­ge­biets muss sich an den hy­dro­geo­lo­gisch-hy­drau­lisch er­mit­tel­ten Gren­zen des Was­ser­ein­zugs­ge­biets ori­en­tie­ren. Dabei ist zu­guns­ten der Be­hör­de ein „ad­mi­nis­tra­ti­ver Ver­ein­fa­chungs­spiel­raum“ an­zu­er­ken­nen.

Nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 WHG a.F., der insoweit mit dem am 1.03.2010 in Kraft

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