Brunnen

Wassergebühren – und die städtischen Konzessionsabgaben

Die Wassergebühren in Kassel müssen erneut überprüft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen einen Wassergebührenbescheid der Stadt Kassel an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. In dem Verfahren ging es insbesondere um die Frage, ob in der Gebührenkalkulation eine sogenannte Konzessionsabgabe nach dem Energiewirtschaftsgesetz für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege durch die

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Brunnen

Die Altanschließerregelung im Brandenburgischen Kommunalabgabengesetz

§ 19 Abs. 1 Satz 3 KAG Bbg ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen das Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. Das Rechtsstaatsprinzip schützt in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden

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Bundesverfassungsgericht

Die Brandenburger Altanschließerfälle – oder: wenn Zivilgerichte Verwaltungsrecht auslegen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde in einem Altanschließerfall in Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Versagung eines staats- und amtshaftungsrechtlichen, auf die Rückzahlung eines in der Vergangenheit gezahlten Beitrages für die Herstellung und Anschaffung einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage gerichteten Ansruchs wandte. Das Brandenburgische Oberlandesgericht erachtete die Beitragsforderung als

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Trinkwasserversorgung – und der wettbewerbsanaloge Preis

Bei der Ermittlung des wettbewerbsanalogen Preises für die Lieferung von Trinkwasser nach § 31 Abs. 4 Nr. 3 GWB können die Grundsätze der Strom- und der Gasnetzentgeltverordnung auch nur teilweise herangezogen werden. Mit der Entscheidung „Wasserpreise Calw“ hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung aus den Entscheidungen Stromnetznutzungsentgelt – I und Papiergroßhandel

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Mitwirkungspflichten im Kartellverwaltungsverfahren

Verletzt ein Unternehmen seine Mitwirkungspflichten in einem Kartellverwaltungsverfahren, können daraus im Rahmen der freien Beweiswürdigung für das Unternehmen nachteilige Schlüsse gezogen werden. Im kartellbehördlichen Verwaltungsverfahren gilt gemäß § 57 Abs. 1 GWB – ebenso wie im Beschwerdeverfahren nach § 70 Abs. 1 GWB – der Amtsermittlungsgrundsatz. Danach muss die Kartellbehörde

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Wasser- und Abwassergebühren für jein Grundstück im Außenbereich

Ein tatsächlicher Anschluss, der die Beitragserhebung gegenüber einem Außenbereichsgrundstück rechtfertigen könnte, liegt nicht schon dann vor, wenn Leitungen vorhanden sind, welche die Wasserversorgung eines Grundstücks bewerkstelligen können, sondern erst dann, wenn diese Leitungen zur Versorgung einer baulichen Anlage mit Frischwasser auch tatsächlich genutzt werden. Die eine (Nach-) Erhebung rechtfertigende Verbesserung

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Überhöhte Wasserpreise

Der Bundesgerichtshof hat sich aktuell mit einem kartellrechtlichen Missbrauchsverfahren gegen die Energie Calw GmbH wegen überhöhter Wasserpreise befasst. Die zuständige Landeskartellbehörde hat diesem Wasserversorgung aufgegeben, unter Beibehaltung des aktuellen Grundpreises für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 allen Tarifkunden einen Nettopreis von nicht mehr als 1,82

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Münzen

Verbrauchsunabhängige Grundpreise in der Wasserversorgung

Ein Wasserversorgungsunternehmen, dem in seinem Verbandsgebiet die Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung übertragen ist und das dabei die einem Benutzungszwang unterliegenden Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise in Ansatz bringen. Es ist auch nicht unbillig im Sinne

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Der Abwasser-Zweckverband – und seine Verwaltung

Ein Zweckverband bedarf nicht zwingend einer eigenen Verwaltung, sondern kann sich auf der Grundlage eines öffentlich rechtlichen Vertrags derjenigen einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts bedienen. Er kann seine öffentlichen Aufgaben darüber hinaus auch nach Maßgabe des § 12a KAG M-V durch Dritte als Verwaltungshelfer erfüllen. Ausnahmsweise muss die Vorschrift

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Der Baukostenzuschuss für den Hausanschluss

Dem Netzbetreiber steht bei der Bemessung der Höhe des Baukostenzuschusses ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu, das der Billigkeitsprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB unterliegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Billigkeitsprüfung nach § 315 BGB bezeichnet die Billigkeit im Sinne dieser Vorschrift die Grenzen des Ermessens, die eingehalten werden müssen,

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AG/LG Düsseldorf

Der Wasserrohrbruch in der Außenwand

Bei einem Wasserrohrbruch in der Außenwand eines Gebäudes ist die Haftung des Wasserversorgungsunternehmens nach dem Haftpflichtgesetz ausgeschlossen, da der Schaden „innerhalb eines Gebäudes“ im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG entstanden ist. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG ist die Ersatzpflicht des Betreibers einer Rohrleitungsanlage

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Wassersperre wegen Gebührenrückstands

Die Rechtsgrundlage (in einer kommunalen Wasserversorgungssatzung) über die Einstellung der Wasserversorgung wegen eines Gebührenrückstands begründet keine Verpflichtung des Wasserversorgers, sondern stellt die Versorgungseinstellung in dessen Ermessen. Die Einstellung der Wasserversorgung aufgrund rückständiger Forderungen des Versorgers ist nur dann gerechtfertigt, wenn es um Forderungen gerade aus dem Wasserversorgungsverhältnis geht. Eine Versorgungseinstellung

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Rohrbruch – und der Haftungsausschluss des Wasserversorgers

Der Haftungsausschlusstatbestand des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG ist erfüllt, wenn der innerhalb eines Gebäudes entstandene (Wasser-)Schaden auf eine Rissbildung in einem Rohr des Teils des (zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens gehörenden) Hausanschlusses zurückzuführen ist, der sich (frei liegend) zwischen der Wanddurchführung in das Gebäudeinnere und der Hauptabsperrvorrichtung

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Der Vertrag zur Wasserversorgung aus dem Jahr 1930

Lässt ein Wasserversorgungsvertrag nicht erkennen, dass das Wasserbezugsrecht nur dem Vertragspartner persönlich zugutekommen soll, hat der neue Eigentümer des betroffenen Grundstücks mit dem Erwerb auch das Recht auf die Wasserversorgung aus dem Wasservesorgungsvertrag erhalten. Für eine Kündigung des Vertrages ist die Möglichkeit der Anschließung des Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung

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Erlaubnis zur Nutzung der Wasenquellen

Bei zwei Konkurrenten, die sich um die Nutzung einer Quelle zur eigenen Trinkwasserversorgung bemühen, ist das Vorhaben vorrangig, das den größten Nutzen für das Allgemeinwohl hat. Investitionen in Millionenhöhe, um die Nitratwerte des Trinkwassers zu reduzieren, sind ein gewichtiger wasserwirtschaftlicher Belang für das Allgemeinwohl und lassen damit einen größeren Nutzen

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Der Anschluss an die Hausanschlüsse des Nachbarn

Dem Mieter von Gewerberäumen steht gegen den Eigentümer eines Nachbargrundstücks ein Anspruch auf Nutzung der diesem Grundstück dienenden Versorgungsanschlüsse zum Zwecke der Versorgung der Gewerberäume mit Wasser und Strom nicht zu. Auch ein Besitzstörungs-Anspruch aus § 862 Abs. 1 BGB auf Unterlassung einer Beeinträchtigung der gegenwärtig bestehenden Versorgung mit Wasser

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Die jährliche Betriebskostenabrechnung – und die kalenderjahresübergreifenden Abrechnungen der Versorgungsunternehmen

Ermittelt der Vermieter die auf das abzurechnende Kalenderjahr entfallenden Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers, ist die Abrechnung nicht deshalb aus formellen Gründen wirksam, weil der Vermieter die insoweit erforderlichen Zwischenschritte nicht offen gelegt hat. Die Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung setzt die Angabe der auf die Mieter der Abrechnungseinheit verteilten Gesamtkosten.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der Wasserrohrbruch in der Außenwand

Tritt ein Wasserrohrbruch in der Außenwand eines Gebäudes zutage, ist eine Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 HaftpflG gegen den Betriebsinhaber der Wasserleitungsanlage ausgeschlossen, da der Schaden innerhalb des Gebäudes entstanden ist (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 HaftpflG) § 2 Abs. 1 Haftpflichtgesetz regelt die Einstandspflicht des Inhabers der

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Schreibmaschine

Die überdurchschnittlich hohen Wasserpreise in Berlin

Stellt das Kartellamt durch Vergleiche mit den Wasserpreisen der Wasserversorger anderer deutscher Großstädte eine Preisüberhöhung eines Wasserversorgers fest, so ist das methodisch und rechnerisch nicht zu beanstanden, wenn die Wasserpreise dabei sehr differenziert und unter Berücksichtigung von Beschaffungs-, Verteilungs- und Anlagenauslastungsbedingungen betrachtet werden. So das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier

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Ohne Wasser im Wochendhaus wohnen

Grundsätzlich besteht für einen Grundstücksbesitzer nur ein Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden Wasserversorgung. Verlangt die Allgemeine Wasserversorgungssatzung der Gemeinde für den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen jedoch, dass das betreffende Grundstück durch betriebsfertige Straßenleitungen erschlossen ist, besteht in einem nicht erschlossenen Wochenendhausgebiet kein Anspruch auf Schaffung einer Wasserversorgungsanlage. So

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Die Wasserversorgung im Wochenendhausgebiet

Steht nach einer allgemeinen Wasserversorgungssatzung das Anschlussrecht an die Wasserversorgungsanlagen nur den Grundstückseigentümern zu, kann eine Interessengemeinschaft, die keine Grundstückseigentümerin ist, nicht in eigenen Rechten durch den fehlenden Anschluss verletzt sein. So hat das Verwaltungsgericht Neustadt in dem hier vorliegenden Eilantrag auf Verpflichtung der Verbandsgemeinde Hochspeyer, die öffentlich-rechtliche Wasserversorgung der

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Zu hartes Trinkwasser

Eine Stadt ist nicht verpflichtet, Trinkwasser mit einer Härte von höchstens 14°dH (Grad deutscher Härte) zu liefern. In dem hier vom Verwaltungsgericht Freiburg entschiedenen Fall belieferte die Stadt Bad Dürrheim den Kläger, einen in Bad Dürrheim-Hochemmingen wohnhaften Hauseigentümer, – wie sämtliche Abnehmer der Stadtbereiche Kernstadt und Hochemmingen – mit Wasser

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Das zu harte Trinkwasser

Durch die Wasserversorgungssatzung einer Stadt wird ein Anspruch auf Trinkwasser gewährt, das den geltenden Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ein Anspruch auf die Lieferung von Trinkwasser eines bestimmten Härtegrades besteht nicht. Der durch hartes Wasser entstehende Mehraufwand bei Wasch-, Putz- und Enthärtungsmitteln ist nicht unverhältnismäßig hoch

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Gerichtsgebäude

Preismissbrauchskontrolle von Wasserpreisen der Energie Calw GmbH

Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat eine Verfügung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (ehemals Wirtschaftsministerium) Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde vom 24. Februar 2011 (erneut) aufgehoben, die in einem Missbrauchsverfahren nach §§ 19, 32 ff. GWB gegen die Energie Calw GmbH als Wasserversorgungsunternehmen ergangen war. Mit der aufgehobenen Verfügung sollte die Beschwerdeführerin,

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Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes

Ist eine sog. Kostenüberdeckung nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Vorschriften (hier: nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 SächsKAG für die Nutzungsentgelte im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung) in der folgenden Kalkulationsperiode auszugleichen (Rückgabe der Kostenüberdeckung durch entsprechende Preiskalkulation der Folgeperiode), liegt eine rückstellungsfähige ungewisse Verbindlichkeit vor. Das Passivierungsverbot des §

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Streit über den Wasserverbrauch

Bei einem Streit über den Umfang des Wasserverbrauchs obliegt dem Versorgungsunternehmen die Beweislast dafür, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Zähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde. Hat eine Überprüfung des Wasserzählers durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte die Einhaltung der in der Eichordnung festgelegten Verkehrsfehlergrenzen ergeben, spricht der Beweis

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Die Einleitung von Salzabwässern ins Grundwasser

Gibt es derzeit keine Anhaltspunkte für die Befürchtung, die Einleitung bzw. Versenkung von Salzabwässer könne die Umwelt und insbesondere die Trinkwasserversorgung einer Gemeinde nachhaltig gefährden, darf eine Produktionsfirma von Düngemitteln vorläufig weiterhin Salzabwässer in das Grundwasser einleiten. So der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren der Gemeinde Gerstungen, des Verbandes für Angeln

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Bundesverwaltungsgericht

Der Wasseranschluss und die Bezugspflicht

Aus § 3 AVBWasserV ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung des Anschlussnehmers, seinen gesamten Wasserbedarf im vereinbarten Umfang bei dem Wasserversorgungsunternehmen zu decken. Kann das Wasserversorgungsunternehmen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 AVBWasserV verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten

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Kostenpflichtige Änderungen am Hausanschluss

Der Anspruch des Wasserversorgungsunternehmens gegen den Anschlussnehmer auf Erstattung der notwendigen Kosten für Veränderungen des Hausanschlusses (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AVB-WasserV) setzt kein auf diese Veränderungen ausgerichtetes und damit zielgerichtetes Verhalten des Anschlussnehmers voraus. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Kosten einem bestimmten Anschlussobjekt zugeordnet

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Schreibblock

Berechnung von Baukostenzuschüssen

Dem Versorgungsunternehmen verbleibt nach § 11 NAV, § 11 NDAV ein Auswahlermessen hinsichtlich der Wahl der Berechnungsmethode für die Baukostenzuschüsse. Das vom Verband der Netzbetreiber VDN e.V. beim VDEW empfohlene „Zwei-Ebenen-BKZ-Modell“ kann eine geeignete Grundlage für die Berechnung der für den Anschluss an das Niederspannungs- oder Niederdrucknetz zu zahlenden Baukostenzuschüsse

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Das Sponsoring des Wasserversorgungs-Zweckverbandes

Ein Zweckverband ist auf die Aufgaben beschränkt, für die er gegründet wurde (hier: die öffentliche Wasserversorgung). Imagepflege und Kundenwerbung sind für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ohne Bedeutung, so dass der Zweckverband seine Einnahmen nicht für Spenden- oder Sponsoringtätigkeit verwenden darf. So hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Fall des Regionalen Zweckverbandes

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Konzessionsvergabe für das gemeindliche Trinkwassernetz

Genügen bei der Konzessionsvergabe zum Betrieb des Trinkwassernetzes Auswahl, Gewichtung und Bewertung der Zuschlagskriterien den allgemeinen Wettbewerbsanforderungen, so ist die Entscheidung der Gemeinde auch ausreichend begründet und sie hat nicht gegen die Verpflichtung verstoßen, ein transparentes und diskriminierungsfreies Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier

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Preishöhenmissbrauch des Wasserwerks

Ein Preishöhenmissbrauch im Sinne des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB kann nicht nur aufgrund einer Vergleichsmarktbetrachtung festgestellt, sondern auch dadurch ermittelt werden, dass die Preisbildungsfaktoren daraufhin überprüft werden, ob und inwieweit sie darauf schließen lassen, dass ein wirksamem Wettbewerb ausgesetztes Unternehmen zur bestmöglichen Ausnutzung seines Preissetzungsspielraums abweichend kalkulieren

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Bundesverwaltungsgericht

Wassergebühren in der Zwangsversteigerung des Grundstücks

Kommunale Abgaben für die Wasserversorgung ruhen im Land Baden-Württemberg nicht ohne weiteres als öffentliche Last auf dem Grundstück, sondern nur dann, wenn die zugrunde liegende kommunale Satzung sie als grundstücksbezogene Benutzungsgebühren ausgestaltet hat. Ob eine Abgabenverpflichtung diese Eigenschaft einer öffentlichen Last im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 3

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Magnetische Wasserbehandlung

Es ist irreführend, wenn der Anbieter eines Produkts mit behaupteten Wirkungen für Gesundheit oder Umwelt – hier: Gerät zur magnetischen Wasserbehandlung – nicht darauf hinweist, dass die Wirkungen wissenschaftlich nicht erwiesen oder in der Wissenschaft sehr umstritten sind. Einer Beweisaufnahme zur umstrittenen Wirkung bedarf es deshalb im Rechtsstreit um die

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Versorgungsleitungen übers Nachbargrundstück

Bei einer auf § 8 AVBWasserV, § 12 NAV, § 76 TKG und vergleichbaren Vorschriften beruhenden Führung von Versorgungsleitungen ist der durch die Leitungen versorgte Anschluss- oder Teilnehmer weder unmittelbarer noch mittelbarer Störer. Dem Eigentümer eines Wegegrundstücks steht mithin gegen den Anschlussinhaber kein Anspruch auf Unterlassung einer Nutzung dieses Wegegrundstücks

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Niederbarnimer Wasserverband

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Trinkwasser auf der Grundlage eines Anschluss- und Benutzungszwangs und einer Gebührensatzung liefert, ist im Sinne des § 59 Abs. 1 GWB Unternehmen und nach dieser Vorschrift zur Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet. Dies ergibt sich unabhängig davon, ob der Auffassung des Bundeskartellamts zu

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Baukostenzuschuss für den Wasseranschluss

Zu den Voraussetzungen des Anspruchs des Wasserversorgungsunternehmens gegen den Anschlussnehmer auf Zahlung eines Baukostenzuschusses gemäß § 9 Abs. 1 AVBWasserV und auf Erstattung der Kosten für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses gemäß § 10 Abs. 4 AVBWasserV hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Die Regelung des § 9 AVBWasserV

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Gebührenbescheid von der Geschäftsbesorger-GmbH

Das Bundesverwaltungsgericht hat Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bestätigt, wonach ein Wasser- und Abwasser-Zweckverband den Erlass von Gebührenbescheiden nicht durch vertragliche Vereinbarung auf eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen darf. Die Kläger wurden mit Bescheiden unter dem Briefkopf des beklagten Zweckverbands zur Zahlung von Wasser- und Abwassergebühren herangezogen. Der

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Wasserversorgung auf Rügen

Ein Wasserwerk kann anstelle der Erhebung von Anschlussbeiträgen den Aufwand für die Herstellung von Wasseranschlüssen auch durch eine reine Gebührenfinanzierung decken. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Wasserversorgungsgebührensatzungen des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen als rechtmäßig beurteilt, den Berufungen des beklagten Zweckverbandes stattgegeben und die Klagen einer

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Abwassergebühren und die geplanten Sanierungsmaßnahmen

Der Träger einer kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ darf den Aufwand für die im maßgeblichen Kalkulationszeitraum geplanten Sanierungsmaßnahmen an seinem Kanalnetz im Wege des sog. Part-Liner-Verfahrens als Reparaturaufwand auf der Kostenseite in vollem Umfang in die Kalkulation einstellen. An sich ansatzfähige, aber ausschließlich durch frühere Leistungen verursachte Kosten, die der Einrichtungsträger bewusst

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Aussetzungsverfahren als Zulassungsvoraussetzung

Bei einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes muss bereits zum Zeitpunkt der Stellung des Eilantrags ein erfolgloses behördliches Aussetzungsverfahren durchgeführt worden sein. Dabei handelt es sich nicht um eine bloße Sachentscheidungsvoraussetzung, die noch im Laufe des gerichtlichen Eilverfahrens verwirklicht werden könnte. § 80 Abs. 6 Satz 1

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Wäschewaschen und der Trinkwasseranschluss

Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser einer dort zusätzlich zum Trinkwasseranschluss verwendeten Eigenversorgungsanlage zu benutzen, auch wenn für deren Wasser keine Trinkwasserqualität nachgewiesen ist. Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, ergibt sich aus der Bestimmung des sachlichen Geltungsbereichs der Trinkwasserverordnung in § 2 Abs.

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Abnahme einer Trinkwasserinstallation

Die Aushändigung einer Bescheinigung der Übereinstimmung der errichteten Trinkwasseranlage mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nach § 66 S. 2 BauO NRW ist keine Hauptpflicht, sondern eine Nebenpflicht aus dem Werkvertrag zwischen den Parteien. Die Nichterfüllung dieser Nebenpflicht steht einer Abnahme nicht entgegen, sondern begründet ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB. Das

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Öffentliche Wasserleitung auf privatem Grundstück

Öffentliche Wasserleitung der Stadtwerke dürfen z.T. auch in Privatgrundstücken verlegt werden. So entschied etwa jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz, dass der Eigentümer eines Grundstücks am Stadtrand von Mayen vorerst verpflichtet bleibt, eine Wasserleitung der Stadtwerke Mayen, die in seinem Grundstück verläuft, zu dulden. Der Antragsteller ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks im

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Eine neue Wasseruhr

Auch wenn der Kunde keinen unmittelbaren Anspruch auf Austausch eines Wasserzählers hat, sind die Wasserversorgungsunternehmen gleichwohl gehalten, eine Ermessensentscheidung zu treffen, ob ein Austausch eines Wasserzählers im Interesse des Kunden vorzunehmen ist, wenn sich der technische Standard in einem wesentlichen Maße ändert und beachtenswerte Interessen des Kunden geltend gemacht werden.

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Kalkulation von Wassergebühren

Jedenfalls bei einer nicht dem Kostendeckungsgrundsatz unterliegenden Einrichtung verpflichtet der Umstand, dass der auf der Grundlage einer ordnungsgemäß zustande gekommenen Kalkulation beschlossene Gebührensatz auch über den Kalkulationszeitraum Gültigkeit hinaus besitzen soll, die Gemeinde nach Ablauf dieses Zeitraums nicht zu einer neuen Gebührenkalkulation. Das gilt auch dann, wenn sich während des

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Erschließungsbeiträge für die Leitungserneuerung

Für erstmalige Herstellung von Wasser- und Abwasserleitungen können von den Gemeinden regelmäßig einmalige Anliegerbeiträge erhoben werden, während die spätere Unterhaltung der Anlage auf Kosten der Gemeinde erfolgt bzw. nur über den (Ab-)Wasserpreis umgelegt werden kann. Wie trotzdem auch die Erneuerung einer bestehenden Wasser- und Abwasserversorgung über einen einmaligen Anliegerbeitrag auf

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Schreibmaschine

Preismissbrauch beim Trinkwasser

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem heute verkündeten Beschluss eine Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde bestätigt, mit der diese den Wasserversorger der Stadt Wetzlar, die enwag Energie und Wassergesellschaft mbH (enwag), im Jahr 2007 verpflichtet hatte, die Wasserpreise um etwa 30% zu senken. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit den Vorwurf des

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