Ein Geräteanbieter von Heizkostenverteilern und Wasserzählern muss seine Kunden in die Lage versetzen, die Daten selbst auszulesen und abzurechen, wenn der Servicevertrag beendet ist, der mit längerer Laufzeit versehene Gerätemietvertrag aber noch fortbesteht. Er darf sich nicht weigern, seinem Kunden als Mieter der Geräte die Entschlüsselungscodes zur Verfügung zu stellen.
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