Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden der Betroffenen gegen das Vereinsverbot zur Website „linksunten.indymedia“ und die dieses Verbot bestätigenden Gerichtsentscheidungen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Begründung ist ein klassischer Zirkelschluss, wie ihn bereits das Bundesverwaltungsgericht genutzt hat: Die Adressaten des Vereinsverbots behaupten, sie seien kein Verein. Wenn sie aber kein Verein
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