Indem ein Verkaufsprospekt (hier: für einen Schiffsfonds) das Wechselkursrisiko der Kategorie der prognosegefährdenden Risiken und damit der am wenigsten gravierenden Risikoklasse zuordnet, verharmlost der Prospekt das Wechselkursrisiko nicht.
So wird im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall im Prospekt ausgeführt, dass
Artikel lesen

