Einer Arbeitnehmerin können höhere Nachtarbeitszuschläge zustehen, wenn die tarifvertragliche Unterscheidung der Zuschläge für einmalige Nachtarbeit und mehrmalige Nachtarbeit oder Wechselschichtarbeit in der Nacht einer Kontrolle am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht standhält.
Arbeitnehmer, die Wechselschichtarbeit in der
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