Tarifliche Wechselschichtzulage

Der Anspruch auf Wechselschichtzulage setzt voraus, dass im jeweiligen Kalendermonat der dienstplanmäßige Einsatz in allen Schichten erfolgt.

Nach dem im vorliegend einschlägigen Manteltarifvertrag getroffenen Bestimmungen ist Wechselschicht der dienstplanmäßige Einsatz im Dreischichtsystem (Früh, Spät- und Nachtdienst). Im hier vom Landesarbeitsgericht

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