Soll Inhalt eines durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Geh, Fahr- und Leitungsrechts auch das Recht zum Verweilen im Sinne eines Aufenthalts und eines beliebigen Hin- und Hergehens auf dem dienenden Grundstück sein, muss dies im Grundbuch selbst zumindest schlagwortartig eingetragen werden. Eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung gemäß § 874 Satz 1
LesenSchlagwort: Wegerecht
Das als Grunddienstbarkeit bestehende Leitungs- und Wegerecht – und die Baulast
Der aus dem durch eine Grunddienstbarkeit begründeten Schuldverhältnis folgende Anspruch auf Bestellung einer deckungsgleichen Baulast setzt voraus, dass die mit der Bestellung der Dienstbarkeit bezweckte Sicherstellung der Bebaubarkeit des herrschenden Grundstücks mit der Baulast tatsächlich erreicht werden kann; dies gilt gleichermaßen, wenn die Baulast für die behördliche Genehmigung einer Nutzungsänderung
LesenGartentor statt Wegerecht
Das lediglich allgemeine, von einem konkreten Sicherungsbedürfnis losgelöste Interesse des Eigentümers, sein mit einem Wegerecht belastetes Grundstück einzufrieden, kann für sich genommen einen Anspruch gegen den dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn, ein auf dem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angebrachtes Tor nach jeder Durchfahrt zu schließen, nicht begründen; vielmehr sind das Einfriedungsinteresse des
LesenDas jahrzehntelang geduldete Wegerecht
Im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nicht aufgrund Gewohnheitsrechts durch eine – sei es auch jahrzehntelange – Übung entstehen. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB bestehen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatten die
LesenEin Grundstück ohne Zugang
Auch wenn es einem Grundstück an der notwendigen Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt, muss es dem Eigentümer für die beabsichtigte Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken möglich sein, es mit Kraftfahrzeugen erreichen zu können. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall den Nachbarn dazu verurteilt,
LesenWegerecht – und die Dekoration des Zuwegs
Eine Grunddienstbarkeit in Form eines Wegerechts erfasst im Regelfall nicht das Recht zum dauerhaften Aufstellen von Gegenständen oder zur Errichtung von Trennwänden auf dem Zugangsweg. Dies folgt für den Bundesgerichtshof allerdings nicht schon daraus, dass im vorliegenden Streitfall in der Bewilligungsurkunde, 1981, auf die in der Grundbucheintragung Bezug genommen wird,
LesenVom Grundstückskäufer übernomme Kosten – und die Grunderwerbsteuer
Von der Grundstückserwerberin übernommene, aufgrund der Grundstücksteilung anfallende Kosten, insbesondere die Vermessungskosten, sind in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Es handelt sich dabei um eine sonstige Leistung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Nach § 448 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs trägt der Verkäufer die Kosten der
LesenGrundstückserwerb durch den Nießbrauchsberechtigten in der Zwangsversteigerung – und die Grunderwerbsteuer
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks durch den Nießbrauchsberechtigten im Zwangsversteigerungsverfahren ist das Meistgebot einschließlich des Wertes des bestehenden bleibenden Nießbrauchsrechts. Der Grunderwerbsteuer unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren für ein inländisches Grundstück. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung
LesenNotwegerecht – und die ordnungsgemäße Grundstücksnutzung
Für die Bestimmung, ob ein Grundstück ordnungsmäßig im Sinne von § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB genutzt wird, ist es ohne Belang, aus welchen Gründen ihm die Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt. Hat der Eigentümer die Ursache gesetzt, kann dies nur im Rahmen von § 918 BGB Bedeutung
LesenErsitzung einer Servitut nach hannoverschem Gemeinen Recht
Mit der Ersitzung einer Servitut nach hannoverschem Gemeinen Recht in der Zeit vor 1900 als altrechtliche Grunddienstbarkeit (hier: Wegerecht) gemäß Art. 187 EGBGB hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Celle zu befassen: Altrechtliche Wegerechte zu landwirtschaftlichen Zwecken gestatten heute grds. die Befahrung mit zeitgemäßen Maschinen und Gerätschaften. Das Wegerecht berechtigt den
LesenBierBike
Die Nutzung eines BigBikes im öffentlichen Straßenraum stellt keinen Gemeingebrauch, sondern eine verkehrsfremde und damit erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. In dem hier vom Verwaltungsgericht Hamburg entschiedenen Fall wendet sich der Kläger gegen eine wegerechtliche Ordnungsverfügung, mit der ihm der Betrieb sogenannter BigBikes untersagt wird. Der Kläger betreibt seit dem Jahr 2009
LesenDas verschließbare Grundstückstor – und das Wegerecht
Ob der Eigentümer des mit einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrtrechts belasteten Grundstücks von dem Dienstbarkeitsberechtigten das Verschließen eines auf dem Weg angebrachten Tores für die Zeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr beanspruchen kann, lässt sich nicht generell, sondern nur unter umfassender Abwägung der beiderseitigen Interessen aufgrund
LesenTelekommunikationsrechtliche Wegerechte
Telekommunikationsrechtliche Wegerechte sind seit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 2004 nicht mehr rechtsnachfolgefähig. Das Recht, Verkehrswege für öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen (sog. telekommunikationsrechtliches Wegerecht) steht dem Bund zu, der es durch die Bundesnetzagentur auf Telekommunikationsunternehmen überträgt. Ein Übergang des Wegerechts von einem Telekommunikationsunternehmen auf ein anderes im Wege
LesenZufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche für ein Hinterliegergrundstück
Vom Erfordernis einer öffentlich rechtlich gesicherten Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche für ein Hinterliegergrundstück ist keine Abweichung zulässig. Es besteht kein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 BGB zur Herstellung der Bebaubarkeit einer abgetrennten Gartenfläche. § 4 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. der schleswig-holsteinischen Landesbauordnung verlangt für die Zulässigkeit eines
LesenBundesverwaltungsgericht im Jahr 2014
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Überblick über seine Tätigkeit im abgelaufenen Jahr gegeben: Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1 372 Verfahren anhängig gemacht worden. Das entspricht einer Abnahme von 5,9 % gegenüber dem Jahr 2013.
LesenWegerecht – und die neue Tordurchfahrt
Bei einem Wegerecht ist die Beeinträchtigung der Durchfahrt durch ein Tor nur dann geringfügig, wenn es für jedermann möglich ist, das Tor zu öffnen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste das Tor zumindest einen Briefkasten, eine beleuchtete Klingel und Gegensprechanlage sowie einen elektrischer Türöffner neben einer entsprechenden Beleuchtung der
LesenNotwegerecht trot bestehenden Wegerechts
Trotz des bereits bestehenden Wegerecht ist ein darüber hinausgehendes Notwegerecht möglich. Bei Wohngrundstücken kommt ein solches in Betracht, wenn die Erreichbarkeit mit Fahrzeugen insbesondere zur Befriedigung von Grundbedürfnissen über ein bestehendes Wegerecht nicht gewährleistet ist. Ein solcher Notweg müsste dann in der Regel 3 m, zumindest aber 2, 50 m
LesenÜberbau in ein Wegerecht – und die Verjährung des Beseitigungsanspruchs
Bein einem Anspruch auf Beseitigung eines Überbaus in ein Wegerecht, der bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes erfolgt ist, trat die absolute Verjährung gemäß Art. 224 § 6 Abs. 4 EGBGB, § 195 BGB a.F., §§ 193, 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB mit Ablauf des 2.01.2012 ein. Nach § 1027
LesenDie Telefonleitung übers Privatgrundstück
Die Nutzung eines Grundstücks zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatautonom geregelt werden. Ein dabei formularmäßig vereinbartes Nutzungsentgelt unterliegt als Preishauptabrede weder der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB noch einer gerichtlichen Angemessenheitsprüfung. Es kann daher dahinstehen, ob es sich bei einer solchen Entgeltklausel um eine (hier: seitens des Landes Niedersachsen gestellte)
LesenDas Wegerecht und die Mülltonnen
Ein Wegerecht kann auch die Befugnis umfassen, den Weg zum Befüllen von Mülltonnen zu verwenden, die am Grundstücksrand zum Weg hin abgestellt sind. Auf der Grundlage des Wege- und Überfahrtsrechts, mit dem das dienende Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstücks belastet ist, sind die Bewohner dieses Anwesens aufgrund
LesenDas Wegerecht – und das Abschließen des Tors am Eingang des Wegs
Die Eigentümer eines Grundstücks, dem zu Lasten eines Nachbargrundstücks ein Wegerecht eingeräumt ist, sind jedenfalls dann nicht zum nächtlichen Abschließen eines am Wegezugang eingerichteten Tors verpflichtet, wenn eine vom herrschenden Grundstück aus zu bedienende Toröffnungsanlage nicht vorhanden ist. Ein Wegeberechtigter ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der schonenden Ausübung der Grunddienstbarkeit
LesenDer Verzicht auf ein Notwegerecht als Grunddienstbarkeit
Eine Grunddienstbarkeit des Inhalts, dass auf einen nach § 917 BGB zu duldenden Notweg verzichtet wird, ist im Grundbuch des durch den Verzicht belasteten Grundstücks einzutragen. Aus einer Eintragung im Grundbuch des durch das Notwegrecht belasteten Grundstücks kann sich ein dinglich wirkender Verzicht nicht ergeben. Eine auf dem Verbindungsgrundstück lastende
LesenKein Notwegerecht auch für den Rechtsnachfolger
Der Eigentümer eines verbindungslosen Grundstücks kann einen Notweg nicht auch für seinen künftigen Einzelrechtsnachfolger verlangen. Zwar könnte auch ein neuer Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks bei unveränderten tatsächlichen Verhältnissen gemäß § 917 BGB von den Eigentümer des Verbindungsgrundstücks einen Notweg verlangen. Das Verlangen ist aber Tatbestandsmerkmal für das Entstehen sowohl der
LesenDie Anzeige im Gemeindeblatt
Einen Unterlassungsanspruch hat nur derjenige, dessen Ehre oder geschäftlicher Ruf durch eine unwahre Behauptung verletzt ist. Mit einem Widerruf können nur Tatsachen zurückgenommen werden, nicht aber subjektive Meinungen, Schlussfolgerungen oder Werturteile. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg in dem hier vorliegenden Fall die Klage auf Unterlassung und Widerruf wegen
LesenNotwegerecht – und die Prozessstandschaft des Mieters
Das Bestehen eines Notwegerecht zugunsten eines vermieteten Grundstücks kann auch von dem Mieter in Prozesstandschaft für den vermietenden Grundstückseigentümer geltend gemacht werden. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Anspruch auch dann im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht werden kann, wenn er nicht abtretbar ist. Der Bundesgerichtshof hat
LesenStreitwert fürs Notwegerecht
Der Streitwert einer Klage auf Duldung der Benutzung von Nachbargrundstücken zur Herstellung der erforderlichen Verbindung mit einem öffentlichen Weg (Notweg) bestimmt sich in entsprechender Anwendung von § 7 Alt. 1 ZPO nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Klägers an der Duldungspflicht des Nachbarn. Der Wert dieses
LesenGaragenüberbau – und die Nutzung der Garagenzufahrt
Aus der Pflicht des Nachbarn, einen Garagenüberbau zu dulden (§ 912 Abs. 1 BGB), ergibt sich nicht zugleich das Recht des Eigentümers zur Nutzung der (teilweise) auf dem Grundstück des Nachbarn belegenen Garagenzufahrt. Die Vorschriften über den Überbau in §§ 912 ff. BGB greifen allerdings auch dann ein, wenn –
LesenMit dem Auto bis zur Tür? – Notwegerecht für ein Wohngrundstück
Die zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Wohngrundstücks notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg besteht, wenn das Grundstück mit einem Kraftfahrzeug unmittelbar erreicht werden kann. Auf die Erreichbarkeit des Hauseingangsbereichs kommt es grundsätzlich nicht an. Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, so kann der Eigentümer
LesenVerlegung eines Wegerechts
Nach § 1023 BGB kann der Eigentümer verlangen, die Ausübung einer auf einen Teil des Grundstücks beschränkten Grunddienstbarkeit auf eine andere, für den Berechtigten ebenso geeignete Stelle zu verlegen, wenn die Ausübung an der bisherigen Stelle für den Eigentümer besonders beschwerlich ist. Dies gilt auch, wenn der Teil des Grundstücks,
LesenNotwegerecht für die Hintertür
Grenzt ein Gebäude an den öffentlichen Straßenraum an, befindet sich die Hauseingangstür jedoch nicht an dieser Seite des Gebäudes, sondern an einer anderen, zum Grundstück eines Nachbarn hin weisenden Seite, steht dem Eigentümer ein Notwegrecht über dessen Grundstück nur zu, wenn die Verlegung der Tür technisch unmöglich oder aus wirtschaftlichen
LesenNotwegerecht über Gemeinde-Wirtschaftswege
Der Eigentümer eines im Außenbereich gelegenen und sonst nicht erschlossenen Grundstücks, das nur über gemeindliche Feld- und Wirtschaftswege erreicht werden kann, steht aus dem verfassungsrechtlichen Eigentumsgrundrecht ein Anspruch auf die Benutzung dieser Wege zu, er mus diesen allerdings soweit erforderlich ausbauen. Einen derartigen Streit über ein Notwegerecht für ein Sandabbau-Unternehmen
LesenNotarhaftung für Notwegerechte
Der Notar verstößt gegen seine ihm im Rahmen der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages obliegende Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung, wenn er mit den Beteiligten nicht die Notwendigkeit der ihm, nach Einsicht in das Grundbuch, bekannten Wege und Leitungsrechte für das nicht an öffentliche Straßen angebundene, den Verkaufsgegenstand bildende Teilstück erörtert. Der Schaden des
LesenNotwegerecht nach Neubau
Dass ein Gebäude so errichtet wird, dass es zu einem Teil nicht ohne einen Zugang über ein Nachbargrundstück genutzt werden kann, schließt den Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechts nicht notwendig aus. Die baurechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Gebäudes ist bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Benutzung eines Grundstücks zu beachten.
LesenNotwegerecht des Besitzers
Nur der Eigentümer, nicht aber auch der Besitzer eines zugangslosen Grundstücks kann die Einräumung eines Notwegrechts nach § 917 Abs. 1 BGB verlangen; das gilt auch dann, wenn der Besitzer Eigentümer von Scheinbestandteilen ist, die sich auf einem solchen Grundstück befinden.
Lesen