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Der Weg vom Bett ins Homeoffice

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall befand sich der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort

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Der Unfall auf dem Weg zur Arbeit – und die Krankheitskosten

Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten werden, wie jetzt der Bundesfinanzhof entschieden hat, nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall erlitt eine Arbeitnehmerin

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Der Angriff nach dem Heimweg

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht ein, wenn die Verletzungen durch einen privaten Angriff erfolgt sind, nachdem das Fahrzeug bereits abgestellt worden ist. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall die Annahme eines Arbeitsunfalls verneint und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Der Kläger, der bei der

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Der Unfall auf dem Arbeitsweg

Nicht immer ist ein Unfall auf dem Arbeitsweg als Wegeunfall anzusehen. Fährt ein Versicherter mehrere Stunden früher als gewöhnlich von zu Hause los, um noch private Besorgungen zu erledigen, handelt es sich im Falle eines Unfalls nicht um einen Wegeunfall. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier

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Auf dem Weg zur Arbeit das Hoftor schließen

Geringfügige Unterbrechungen sind bei einem Beschäftigten auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. So gelten das Verlassen des Fahrzeugs und der Rückweg zum Hoftor, um es zu schließen, als „eingeschobene Verrichtungen“, durch die der innere Zusammenhang mit dem Zurücklegen dieses Hinweges nicht beseitigt wird. Mit dieser Begründung

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Unfall auf dem Umweg zur Arbeit

Verfährt sich ein Beschäftigter auf dem Weg zur Arbeit, bleibt er auch auf dem Abweg unfallversichert, solange die Handlungstendenz unverändert darauf gerichtet ist, den Arbeitsplatz zu erreichen. Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht – wie zuvor das Sozialgericht Frankfurt a. M. – in dem hier vorliegenden Fall eines Verkehrsunfalls

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Dienstunfall beim Besuch des Integrationsfachdienstes

Nimmt ein schwerbehinderter Beamter auf eigene Initiative – also ohne dienstliche Anordnung oder Vereinbarung etwa im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX- die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes in Anspruch, kann ein hierbei erlittener Unfall nur in Ausnahmefällen als Dienstunfall anerkannt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen eines Dienstunfalls sind in

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Unfallversicherungsschutz für nicht immatrikulierte Studenten

Der Unfallversicherungsschutz für Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen im Sinne des § 539 Abs 1 Nr 14d RVO wurde im Jahre 1971 eingeführt, um diese nicht aus Gleichheitsgründen gegenüber anderen Personen zu benachteiligen, denen Versicherungsschutz während ihrer Aus- und Fortbildung gewährt wurde. Eine ordnungsgemäße Ausbildung an einer

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Die überlange Heimfahrt zum Arbeitsplatz und der Wegeunfall

Wer für die Heimfahrt zum Arbeitsplatz (hier mit dem Fahrrad) eine Strecke wählt, die doppelt soweit ist wie der direkte, grundsätzlich auch zumutbare Weg (hier 44 km statt 21 km), steht nicht mehr unter Unfallversicherungsschutz, zumal wenn es jedenfalls sowohl topographisch als auch verkehrstechnisch nächstkürzere Alternativen gibt. Arbeitsunfälle sind gemäß

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Fahrt von der Freundin zur Arbeitsstelle

Ist der Arbeitsweg von der Wohnung der Freundin mehr als achtmal so lang wie der Fahrweg von der eigenen Wohnung, liegt bei einem Unfall auf dem Weg von der Wohnung der Freundin zur Arbeit kein versicherter Wegeunfall vor. So das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der

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Ein Unfall auf dem Heimweg in der privaten Garage

Der Dienstweg eines Beamten endet an der Außentür des Wohnhauses; hier beginnt der private Lebensbereich (die Wohnung) des Beamten. Nichts anderes kann für den Innenraum einer dem Beamten zur Nutzung überlassenen Garage gelten. Ein Unfall auf dem Weg von und zur Dienststelle in der privaten Garage ist daher unfallfürsorgerechtlich nicht

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Unfallversicherungsschutz bei Vorbereitungshandlungen eines Imbissbudenbetreibers

Es besteht kein Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bereits bei Vorbereitungshandlungen – hier die Fahrt zu einer Brauchtumsveranstaltung am Heilig Abend um die Möglichkeiten für die kommerzielle Nutzung (mit einem Imbisswagen) in den nächsten Jahren auszuloten. Vorbereitungshandlungen sind – selbst wenn sie betriebsdienlich sein sollten – grundsätzlich dem persönlichen Bereich

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Verschlucken beim Eisessen als Arbeitsunfall?

Das Eisessen ist nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen, so dass ein Sich-Verschlucken beim Eisessen keinen Arbeitsunfall darstellt. In einem jetzt vom Sozialgericht Berlin entschiedenen Fall war der damals 49 jährige Kläger aus Berlin-Reinickendorf als freiwillig versicherter Unternehmensberater tätig. Seinen Angaben nach befand er sich im Mai 2009 auf dem

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Saufen mit dem Arbeitgeber

Arbeitnehmer sind auf dem Weg nach und von dem Ort ihrer Arbeitstätigkeit gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte absolut fahruntüchtig ist. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert hat. In einem jetzt vom Hessischen Landessozialgericht entschiedenen Fall verstarb ein 30-jähriger Vater

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Der Schlaf während der Beamten-Heimfahrt

Ein Beamter, der auf der Rückfahrt von seiner Dienststelle zu seiner Wohnung einen Unfall erlitten hat, nachdem er die Rückfahrt zuvor für mehr als drei Stunden unterbrochen und während dieser Zeit in seinem PKW geschlafen hatte, hat keinen Anspruch auf Dienstunfallschutz. Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ist

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Arbeitsunfall in der Behindertenwerkstatt

Findet ein Unfall auf dem Weg zu einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen statt, in der die betreffende Person im Förder- und Betreuungsbereich betreut wird, sind die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls nicht erfüllt. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Im hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall ist der Kläger

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Die Werkstattfahrt während der Arbeitszeit

Passiert auf dem Weg von der Arbeit oder zur Arbeit ein Unfall, stellt sich regelmäßig die Frage, ob dieser Unfall als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst ist. Ein solcher Fall beschäftigte jetzt – wieder einmal – das Bundessozialgericht: Der entschiedene Sachverhalt Der Kläger war als Verwaltungsangestellter im Außendienst bei

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Arbeitsunfall bei der Urlaubsbegleitung der pflegebedürftigen Eltern

Für eine pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf dem Rückweg aus deren Urlaub Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Damit gab jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen einer Klägerin aus Wuppertal Recht, die ihre pflegebedürftigen Eltern in deren Spanienurlaub gepflegt und auch auf dem Heimflug begleitet

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Unfall auf dem Weg zum häuslichen Arbeitszimmer

Der Weg von einem Wohnraum im selbstgenutzten Wohnhaus zum häuslichen Arbeitszimmer steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die versicherte Tätigkeit beginnt auch bei einem von der Wohnung aus angetretenen Betriebsweg erst mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohnhauses. Arbeitsunfälle sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB

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Wegeunfall oder Suizid?

Der Unfallversicherungsträger trägt die Beweislast dafür, dass der Versicherte nach Antritt des versicherten Weges zur Arbeit seine Handlungstendenz dahingehend geändert hat, dass er nicht mehr seine Arbeitsstätte erreichen, sondern sich aus eigenwirtschaftlichen Gründen einer privaten Tätigkeit zuwenden wollte. Nach § 7 Abs. 1 SGB VII sind Versicherungsfälle Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

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Kurierfahrt in der Mittagspause

Ein Arbeitnehmer, der mit Erlaubnis seines Arbeitgebers in einer Arbeitspause seine Ehefrau von der 5 km entfernten Wohnung abholt, um sie zur Arbeit bei demselben Arbeitgeber zu bringen, steht hierbei nach einem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe nicht unter Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Arbeitsunfälle sind gem. § 8 Abs. 1

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Arbeitsunfall trotz Alkohol

Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg von der Arbeit tödlich und ist dabei Alkohol im Spiel, kann nach einem Urteil des Sozialgerichts Gießen dennoch ein Arbeitsunfall vorliegen. Das entschied aktuell das Sozialgericht Gießen und verurteilte die zuständige Berufsgenossenschaft, einer Witwe und ihren beiden minderjährigen Kindern eine Hinterbliebenenrente zahlen, weil ihr

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Tanken nach der Arbeit

Ein Umweg zum Tanken gehört nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Detmold nicht zum direkten Arbeitsweg, so dass die Berufsgenossenschaft bei Unfall nicht eintrittspflichtig ist. In dem vom Sozialgericht Detmold entschiedenen Rechtsstreit hatte der 47-jährige Kläger den Heimweg von der Arbeit mit seinem Motor­rad verlassen, um zu tanken. Bevor er

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Umparken ist kein Wegeunfall

Unfälle auf dem Weg zur Arbeit genießen nur unter engen Voraussetzungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das Umparken eines Wagens, der die Zufahrt zur eigenen Garage versperrt gehört zumindest nach Ansicht des Sozialgerichts Detmold nicht dazu. In dem vom Sozialgericht Detmold entschiedenen Fall wollte sich eine 51-jährige Altenpflegerin an einem Morgen im Februar

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Gesetzlicher Unfallschutz für das Essen bei der Freundin

Auch der Weg zum Mittagessen bei der Freundin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In einem jetzt vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Rechtsstreit war der 1976 geborene Kläger zum Unfallzeitpunkt im April 2005 als Steinmetzgehilfe bei einer Firma beschäftigt, auf deren Betriebsgelände sich auch seine Wohnung befand. Eine Betriebskantine existierte

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