Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Wegzugsteuer

Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG ist rechtmäßig, urteilte jetzt der Bundesfinanzhof in München. Mit dieser Wegzugsteuer gemäß § 6 AStG nimmt der deutsche Fiskus bei solchen Personen, die mindestens zehn Jahre in Deutschland gewohnt haben und dann ins Ausland

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Bundesfinanzhof (BFH)

Wegzugsteuer

Es ist nach einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs nicht ernstlich zweifelhaft, dass die im Dezember 2006 durch das „SEStEG“ geänderte sog. Wegzugsteuer (§ 6 Abs. 1 AStG i.V.m. § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13 Satz 2 AStG)

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