Die Stadt Bielefeld durfte nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen den auf die Ausrichtung des Bielefelder Weihnachtsmarkts zielenden Antrag einer Bewerberin, die mit der städtischen Bielefeld Marketing GmbH um das Recht zur Marktdurchführung konkurrierte, ablehnen.
Der Bielefelder
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