Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13 Abs. 5 WeinG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LFGB ist es verboten, Keltertrauben für die Weinherstellung zu verwenden, in oder auf denen
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13 Abs. 5 WeinG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LFGB ist es verboten, Keltertrauben für die Weinherstellung zu verwenden, in oder auf denen
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Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13 Abs. 5 WeinG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LFGB ist es verboten, Keltertrauben für die Weinherstellung zu verwenden, in oder auf denen
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…muss auch Wein drin sein!
So hat jetzt das Landgericht München I der Klage einer Weinkellerei stattgegeben und einem Brauhaus verboten, seine beiden mit Bockbierwürze versetzten weinhaltigen Getränke als „Glühwein“ im geschäftlichen Verkehr zu bezeichnen.
Der Begriff „Wein“ werde hierdurch
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Wird bei der Herstellung von Perlwein der Wein mit Kohlensäure versetzt, die aus der Gärung eines anderen Weines oder Traubenmostes stammt, so darf das Erzeugnis nicht als „Perlwein“, sondern nur als „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“ vermarktet werden.
In dem hier
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Die in der EU geforderte Herkunftsangabe knüpft entweder an das Land an, in dem die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet werden, oder aber das Land, in dem die zweite Gärung zu Schaumwein erfolgt. Erfolgt die zweite Gärung in einem
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Kann nachgewiesen werden, dass es sich bei hochwertigen Weinflaschen um Fälschungen handelt, hat der Händler diese zurückzunehmen.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen, mit
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Hochwertige Weine erzielen Spitzenpreise und werden weltweit gehandelt. Nicht immer ist die Ware aber echt. In einem solchen Fall muss der Händler die gefälschen Weine zurücknehmen.
In dem aktuell vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen Fall hatte eine in Bayern ansässige Firma
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Ist durch den Diebstahl von zwei Weinflaschen der berechtigte Besitz der Arbeitgeberin verletzt worden, kann sie vom Dieb den Haftungsschaden in Form der Ersatzbeschaffung der Weinflaschen verlangen.
Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in dem hier vorliegenden Fall der
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Die Zuckerung eines Weinerzeugnisses in der Gärphase darf nur der Erhöhung des Alkoholgehalts dienen und nicht zu einer Umgehung des Verbots führen, den Wein mit Zucker (Saccharose) zu süßen.
Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage eines
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Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind jetzt mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Abgabe zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds nach § 43 Abs. 1 WeinG sowie gegen die Erhebung der Sonderabgabe für die gebietliche Absatzförderung in Rheinland-Pfalz nach § 2 des rheinland-pfälzischen
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Die Verwendung des Begriffes „Winzer“ in dem Wort „Winzerschorle“ ist nicht irreführend. Das Herstellen und Abfüllen von Weinschorle in Flaschen gehört nicht zum Tätigkeitsbereich eines Winzers. Daher darf eine Weinschorle unter der Bezeichnung „Winzerschorle“ vertrieben werden, auch wenn sie nicht
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Für die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen kommt es nicht darauf an, dass der Beitragspflichtige die sich für ihn aus dem Fremdenverkehr ergebenden Vorteile auch tatsächlich nutzt. Vielmehr ist für die Rechtmäßigkeit der Betragserhebung alleine die objektive Möglichkeit der Vorteilserlangung ausreichend.
Mit
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Eiswein muss aus Trauben gewonnen werden, die bei hartem Frost mit Temperaturen von weniger als -7° C geerntet werden. Die Trauben müssen zudem in gefrorenem Zustand gepresst werden. Die den Charakter des Eisweins prägende Konzentrierung der Beereninhaltsstoffe muss Folge der
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Grundsätzlich fallen unter Haushaltsgegenstände zur gemeinsamen Lebensführung auch Vorräte an Nahrungsmitteln, die zwar keine Haushaltsgegenstände im eigentlichen Sinne darstellen. Aber die Pflege eines Weinkellers ist dann – vergleichbar mit einer Münz- oder Briefmarkensammlung – als ein Hobby eines Ehepartners anzusehen,
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