Der Eigentümer eines Hanggrundstücks haftet nicht dafür, dass der Weinanbau auf dem weiter unterhalb liegenden Grundstücks wegen der Gefahr eines Steinschlages eingestellt wird.
In dem hier vom Landgericht Koblenz entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Winzer geklagt, der seit dem Jahr 2012
Artikel lesen

















