Die Verwendung der Bezeichnung „Superior“ für einen deutschen Wein in deutscher Sprache verstößt nicht gegen die europarechtlichen Vorschriften zum Schutz traditioneller Begriffe im Weinrecht. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall die Berufung des Landes Rheinland-Pfalz gegen ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zurückgewiesen. Auf
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