Büroarbeiten

Anspruch auf berufliche Weiterbildungen

Die Teilnahme am Arbeitsleben erfordert die Bereitschaft zur Weiterbildung. Globalisierung und Digitalisierung ergeben unabhängig vom eigentlichen Fachwissen, einen zusätzlichen Bildungsbedarf in Bezug auf Sprachen und Datenverarbeitung. Arbeitgeber definieren ihre Anforderungsprofile an Bewerber und Mitarbeiter entsprechend und haben hohe Erwartungen. Ohne berufliche Weiterbildung sind diese kaum zu erbringen. Gibt es einen

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LBBW - Landesbank Baden-Württemberg

Kindergeld – und die mehraktige einheitliche Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit

Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht mehr anzunehmen, wenn die von dem Kind aufgenommene Erwerbstätigkeit bei einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse bereits die hauptsächliche Tätigkeit bildet und sich die weiteren Ausbildungsmaßnahmen als eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg in dem bereits aufgenommenen Berufszweig gerichtete Nebensache darstellen. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof auf die

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Versicherungsschutz bei Unfällen auf dem Weg zu Fort- und Weiterbildungen

ort- und Weiterbildungen gehören für viele Arbeitnehmer zum Arbeitsleben dazu. Neue Anforderungen, überarbeitete Zertifizierungen sowie rechtliche Bestimmungen verlangen vom Arbeitnehmer aber auch Geber regelmäßige Fortbildungen, um alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten zu können. Vielfach sind diese Maßnahmen sogar gesetzlich vorgeschrieben. So müssen Ingenieure und Feuerwehrmänner regelmäßig an Schulungen zum Thema Brandschutz

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Arzt in der Weiterbildung – und der befristete Arbeitsvertrag

Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) liegt ein die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigender sachlicher Grund ua. vor, wenn die Beschäftigung des Arztes der zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt dient. Voraussetzung

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Zuhause studieren

Mit Beginn des Herbstes fangen an allen Universitäten die Studiensemester wieder an. Doch in der heutigen Zeit ist ein klassisches Studium nicht die einzige Möglichkeit, sich fortzubilden. Besonders von Berufstätigen wird die Chance wahrgenommen, ein Fernstudium zu absolvieren. So werden Arbeit und Fortbildung unter einen Hut gebracht. Zwar fällt das

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Übernahme von Weiterbildungskosten

Als Verfolgte nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz anerkannte Personen haben Anspruch auf die Kostenerstattung für Weiterbildungen, soweit diese Kosten nicht nach dem SGB III getragen werden. Dabei muss – anders als nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) – die Weiterbildung nicht zur Abwendung von Arbeitslosigkeit notwendig sein. Es ist verfassungsrechtlich

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Kfz-Beihilfe und die Frage der Behinderung

Ein behinderter Mensch hat nur Anspruch auf Kfz-Hilfe, wenn er infolge seiner Behinderung mehr als nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kfz angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen. Dabei muss die Behinderung so erheblich sein, dass sie allein schon geeignet ist, den Behinderten zur Benutzung eines Kfz

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Mindestlöhne im Bereich der Aus- und Weiterbildungsleistungen

Die Verordnung, durch die in dem Bereich der Aus- und Weiterbildungsleistungen Mindestlöhne für das pädagogische Personal eingeführt werden, drohen den Anbietern dieser Aus- und Weiterbildungsleistungen keine schwerwiegenden Nachteile. Die Verordnung ist auch nicht offensichtlich rechtswidrig. So hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Fall die vorläufige Aussetzung der Verordnung

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Werbungskosten für das Theologiestudium eines Arztes

Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme sind als Werbungskosten abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Bei einem Arzt, der ein Theologiestudium aufgenommen hat, um seine Kommunikationsfähigkeit beim Umgang mit Patienten in lebensbedrohenden Situationen zu verbessern und nicht um einen theologischen Abschluss anzustreben, fehlt es an einem hinreichend konkreten Zusammenhang

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Aufstiegsfortbildungförderung zum Hufbeschlagschmied

Fortbildungsmaßnahmen sind nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 AFBG nur förderungsfähig, wenn sie in Form von Unterricht stattfinden. Eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 HufBeschlG fällt nicht darunter. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in dem

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Die Weiterbildung eines Arztes

Versäumt es ein Arzt, sich regelmäßig z.B. mit Hilfe von Fachzeitschriften fortzubilden und neue wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse zeitnah in seine Arbeit einzubeziehen, kann das zu einem Behandlungsfehler und Schmerzensgeldansprüchen führen. So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz in dem hier vorliegenden Fall einer Patientin, die eine Überempindlichkeit gegen die üblichen Narkosemittel

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Notwendigkeit einer Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung

Ob eine Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung des Arbeitslosen notwendig ist, wird anhand einer gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Prognoseentscheidung der Arbeitsagentur beurteilt. Wenn die Maßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheids begonnen wird, dann ist der maßgebende Beurteilungszeitpunkt der Erlass des Widerspruchsbescheids. So die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden

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Rückzahlung von Weiterbildungskosten an den Arbeitgeber

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB regelmäßig stand, sofern die erfolgreiche Weiterbildung für den Arbeitnehmer von geldwertem

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Berufliche oder private Weiterbildung?

Der Bundesfinanzhof hat mit zwei jetzt veröffentlichten Urteilen seine Rechtsprechung zur Abgrenzung von Werbungskosten und nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung bei Bildungsaufwendungen fortentwickelt. In beiden Streitfällen hatten leitende Angestellte zur Förderung und Verbesserung der beruflichen Kommunikation an Kursen zum „Neuro-Linguistischen Programmieren“ (NLP-Kurse) und an Supervisionskursen teilgenommen. Der BFH entschied,

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